BGB

Was und wofür ist der § 910 BGB? Überhang

Der § 910 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Das deutsche BGB, also das Bürgerliche Gesetzbuch, regelt viele Aspekte des täglichen Lebens, inklusive delikater Nachbarschaftsfragen. Ein interessantes Gesetz in diesem Kontext ist § 910, der sich mit dem Überhang von Bäumen und Sträuchern befasst. Insbesondere geht es um die Wurzeln und Äste, die von einem Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück übergreifen. In diesem Artikel werden wir dieses Gesetz einfach erklären und mit praktischen Beispielen verdeutlichen.

Der erste Absatz von § 910 legt fest, dass der Eigentümer eines Grundstücks das Recht hat, Wurzeln und Äste, die von einem Nachbargrundstück in sein Eigentum eindringen, abzuschneiden. Das klingt vielleicht einfach, doch es gibt Bedingungen, die beachtet werden müssen. So muss der Grundstückseigentümer dem Nachbargrundstücksbesitzer eine angemessene Frist setzen, um die herüberragenden Teile selbst zu beseitigen. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, darf der Rechteinhaber handeln.

Wann darf ein Grundstückseigentümer handeln?

Die Regelung ist vor allem in städtischen Gebieten relevant, wo viele Grundstücke dicht beieinander liegen. Ein Beispiel könnte folgendermaßen aussehen: Familie Müller besitzt ein Haus mit einem Garten. Direkt daneben steht der Baum von Nachbar Schmidt. Die Äste des Baumes überragen den Garten von Familie Müller und werfen Schatten auf ihr Gemüsebeet. Familie Müller hat bereits mehrmals mit Nachbar Schmidt darüber gesprochen, doch dieser tut nichts, um die Situation zu ändern.

In diesem Fall kann Familie Müller nach § 910 handeln. Zuerst muss sie Nachbar Schmidt schriftlich über das Problem informieren und ihm eine angemessene Frist setzen, um die Äste zu kürzen. Verstreicht diese Frist ohne Reaktion, darf Familie Müller die übergreifenden Äste selbst abschneiden und behalten.

Doch es gibt auch Einschränkungen. Nicht jeder Überhang berechtigt zum Handeln. Im zweiten Absatz von § 910 wird festgelegt, dass das Recht zum Abschneiden nicht besteht, wenn die Wurzeln oder Äste die Nutzung des eigenen Grundstücks nicht beeinträchtigen. Führen wir ein weiteres Beispiel an: Angenommen, die Wurzeln des Baumes von Nachbar Schmidt reichen zwar über die Grundstücksgrenze in den Garten von Familie Müller, sie stören jedoch nicht die Nutzung des gesamten Grundstücks. In diesem Fall hätte Familie Müller kein Recht, die Wurzeln abzuschneiden.

Fazit

§ 910 des BGB verdeutlicht, wie wichtig die Kommunikation zwischen Nachbarn ist. Wenn der Nachbar überhängende Äste hat, sollte man zuerst das Gespräch suchen, bevor man rechtliche Schritte in Erwägung zieht. Das Gesetz bietet einen klaren Rahmen für das richtige Handeln, sowohl für Laien als auch für Juristen. Jeder Grundstückseigentümer sollte sich seiner Rechte und Pflichten bewusst sein, um Konflikte zu vermeiden und ein harmonisches Nachbarschaftsverhältnis aufrechtzuerhalten.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de