BGB

Was und wofür ist der § 728 BGB? Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters

Der § 728 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu befreien und ihm eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu zahlen. Sind Verbindlichkeiten der Gesellschaft noch nicht fällig, kann die Gesellschaft dem Ausgeschiedenen Sicherheit leisten, statt ihn von der Haftung nach § 721 zu befreien.
(2) Der Wert des Gesellschaftsanteils ist, soweit erforderlich, im Wege der Schätzung zu ermitteln.
(+++ § 728: Zur Nichtanwendung vgl. § 10 Abs. 5 KredWG +++)
(+++ § 728: Zur Anwendung vgl. §§ 712a, 740c +++)

Der Paragraph 728 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Ansprüche eines ausgeschiedenen Gesellschafters in einer Gesellschaft. Im Kern geht es darum, was passiert, wenn ein Gesellschafter das Unternehmen verlässt. Diese Regelung ist besonders wichtig für die Stabilität und Fairness in Gesellschaften.

In vielen Fällen wird ein Gesellschafter aus verschiedensten Gründen aus einer Gesellschaft ausscheiden. Dies kann aufgrund von persönlichen Entscheidungen, finanziellen Schwierigkeiten oder anderen Konflikten geschehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen Austritt sind entscheidend, um das Vertrauen in die Gesellschaft aufrechtzuerhalten und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.

Pflichten der Gesellschaft

Nach § 728 ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für Verbindlichkeiten zu befreien. Das bedeutet, dass er nicht mehr für Schulden der Gesellschaft verantwortlich ist, die in der Zeit seines Gesellschafterstatus entstanden sind. In der Praxis bedeutet dies oft einen großen finanziellen Vorteil für den Austretenden.

Im Falle von bestehenden, aber noch nicht fälligen Verbindlichkeiten der Gesellschaft hat die Gesellschaft die Möglichkeit, dem ausgeschiedenen Gesellschafter Sicherheit zu leisten. Anstatt die Haftung sofort aufzuheben, könnte die Gesellschaft ihm eine Art Garantie geben, dass er nicht zur Verantwortung gezogen wird, falls die Schulden mal fällig werden.

Bewertung des Anteils

Ein anderer zentraler Punkt in diesem Paragraphen ist die Regelung zur Abfindung des Gesellschafters. Der ausgeschiedene Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung, die dem Wert seines Anteils entspricht. Dieser Wert muss in der Regel geschätzt werden, wenn keine anderen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag getroffen wurden.

Die Abfindung sorgt dafür, dass der Gesellschafter nicht nur mit einem leeren Händen aus der Gesellschaft geht. Aber wie wird dieser Wert ermittelt? Es können unterschiedliche Methoden zur Bewertung herangezogen werden, wie etwa der Substanzwert oder der Ertragswert des Unternehmens. Dies kann manchmal zu Streitigkeiten führen, wenn die beiden Parteien sich nicht einig sind.

Beispiel-Szenarien

Betrachten wir nun zwei Szenarien, die diese Regelungen veranschaulichen.

  • Szenario 1: Max ist Gesellschafter einer kleinen Softwarefirma. Nach fünf Jahren entscheidet er, das Unternehmen zu verlassen. Die Firma hat derzeit Verbindlichkeiten, die erst in einem Jahr fällig werden. Die Gesellschaft bietet Max eine Sicherheit an, um ihn von der Haftung zu befreien. Außerdem wird ihm eine Abfindung ausgezahlt, die den Wert seines Anteils widerspiegelt, basierend auf der aktuellen Unternehmensbewertung.
  • Szenario 2: Anna gehört zu einer Gaststätte und verlässt die Gesellschaft aufgrund interner Konflikte. Die Gaststätte hat Schulden, die jedoch noch nicht aus der Fälligkeit heraus sind. Hier stellt die Gesellschaft Anna ebenfalls eine Sicherheit aus und bewertet ihren Anteil, um ihr eine faire Abfindung zu geben.

Beide Szenarien zeigen, wie § 728 dazu beiträgt, dass Ausscheidende fair behandelt werden und die Gesellschaft gleichzeitig geschützt bleibt. Durch die Regelungen wird eine klare rechtliche Basis geschaffen, die in vielen Fällen Strittigkeiten und Unsicherheiten vermeiden kann. Somit sorgt das Gesetz dafür, dass der Gesellschafter beim Verlassen der Gesellschaft nicht benachteiligt wird – ein wichtiges Element für ein gesundes Geschäftsklima.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de