
Das deutsche Familienrecht befasst sich nicht nur mit den emotionalen Aspekten einer Ehe, sondern auch mit den finanziellen. Ein zentraler Punkt ist der Zugewinnausgleich, geregelt in § 1378 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dieser Paragraph sorgt für Fairness, wenn es um die Vermögenswerte geht, die während einer Ehe erworben wurden.
Im Kern geht es um das Prinzip, dass der Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen angehäuft hat, einen finanziellen Ausgleich vom anderen Ehegatten fordern kann, sobald die Ehe beendet ist. Dies geschieht in Form einer Ausgleichsforderung. Der Gesetzestext beschreibt genau, wie diese Forderung ermittelt wird und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.
Wie wird die Ausgleichsforderung berechnet?
Gemäß Absatz 1 von § 1378 steht dem Ehegatten, dessen Zugewinn geringer war, die Hälfte des Überschusses des anderen Ehegatten zu. Nehmen wir als Beispiel ein Ehepaar, das während ihrer Ehe Vermögen aufbaut. Nehmen wir an, Ehefrau Anna hat einen Zugewinn von 100.000 Euro, während ihr Ehemann Peter 150.000 Euro erzielt hat. Hier hat Peter einen Überschuss von 50.000 Euro. Anna hätte somit Anspruch auf 25.000 Euro als Ausgleichsforderung.
Doch wie wird die Ausgleichsforderung konkret ermittelt? Hier greift Absatz 2: Die Höhe der Forderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist. Wenn beide Ehepartner Schulden haben, werden diese von ihrem jeweiligen Vermögen abgezogen, bevor der Zugewinn berechnet wird. Dies sorgt dafür, dass die Ausgleichszahlung fair bleibt und nicht auf dem Papier eines unrealistischen Vermögens basiert.
Wann entsteht die Ausgleichsforderung?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt der Entstehung der Ausgleichsforderung. Laut Absatz 3 entsteht diese Forderung erst mit der Beendigung des Güterstands, also beispielsweise bei einer Scheidung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Forderung vererbbar und übertragbar. Dies bedeutet, dass die Ausgleichsforderung auch von den Erben des Ehepartners geltend gemacht werden kann.
Es gibt auch spezielle Regelungen, wenn Ehegatten während der Scheidungsphase eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich treffen möchten. Solche Vereinbarungen müssen notariell beurkundet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass beide Parteien sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sind und keine einseitigen Vorteile entstehen können.
Wie sieht es in der Praxis aus? Stellen Sie sich vor, nach der Scheidung ein Konflikt um die Ausgleichsforderung zwischen Anna und Peter entsteht. Anna möchte den gewilligten Betrag, während Peter sich auf die Schulden beruft, die er hat. Um eine faire Lösung zu finden, müssen beide ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten transparent darlegen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1378 BGB eine wichtige Regelung im deutschen Familienrecht darstellt. Sie sorgt dafür, dass nach einer Trennung keine der beiden Seiten finanziell benachteiligt wird. Das positive daran ist, dass es klare rechtliche Rahmenbedingungen gibt, die es beiden Partnern ermöglichen, auch nach der Ehe in einem gewissen Maß fair miteinander umzugehen.