
Die Regelungen zur Leibrente finden sich im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 759. Dieses Gesetz beschreibt die Dauer und den Betrag der Rente, die eine Person zu zahlen hat. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Vorschrift, die sowohl in der Praxis als auch in der Rechtsprechung von Bedeutung ist.
Zunächst einmal bezieht sich die Leibrente auf eine regelmäßige Zahlung, die während der Lebenszeit einer Person (des Gläubigers) geleistet wird. Dabei ist entscheidend, dass der Schuldner (die Person, die die Rente zahlt) diese Rente im Zweifel so lange zahlen muss, wie der Gläubiger lebt. Mit anderen Worten: Die Zahlungen enden nicht mit einem bestimmten Zeitraum, sondern sind lebenslang.
Dauer der Leibrente
Der erste Absatz von § 759 legt fest, dass die Rente im Zweifel bis zum Tod des Gläubigers gezahlt wird. Das bedeutet, dass grundsätzlich niemand daran denken sollte, dass die Rente nach einer bestimmten Zeit endet. Dies ist besonders wichtig für Personen, die sich auf diese Einnahmen verlassen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Ein Beispiel: Anna, 70 Jahre alt, hat vorige Woche einen Vertrag über eine Leibrente mit ihrem Nachbarn Klaus abgeschlossen. Klaus verpflichtet sich, Anna jeden Monat einen festen Betrag zu zahlen. Da im Vertrag nicht anderweitig festgelegt wurde, muss Klaus diese Zahlung solange leisten, bis Anna verstirbt. Das gibt Anna die nötige Sicherheit für ihre finanzielle Planung.
Betrag der Leibrente
Im zweiten Absatz wird die Frage des Rentenbetrags behandelt. Hier wird im Zweifel angenommen, dass der Betrag der Leibrente einem jährlichen Wert entspricht. Sind im Vertrag keine weiteren spezifischen Regelungen getroffen worden, gilt dieser Jahresbetrag als Maßstab.
Stellen wir uns ein weiteres Beispiel vor: Nehmen wir an, die Leibrente für Anna beträgt 1.200 Euro pro Jahr. Daraus ergibt sich ein monatlicher Betrag von 100 Euro. Klaus ist also verpflichtet, Anna jeden Monat diese 100 Euro zu zahlen. Wenn im Vertrag allerdings nichts steht, was einen anderen Betrag oder einen anderen Zahlungsrhythmus angibt, bleibt es bei dieser Regelung.
Zusammengefasst regelt § 759 des BGB die wichtigen Aspekte der Leibrente. Er schützt den Gläubiger, indem er festlegt, dass die Rente lebenslang gezahlt werden muss, und er bietet Klarheit über den Betrag, wenn keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden. Daraus ergibt sich eine verlässliche Grundlage sowohl für den Zahlenden als auch für den Empfangenden.