
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt § 760 die Vorauszahlung von Renten. Dies betrifft insbesondere die Leibrente sowie Geldrenten. Um das Thema verständlich zu beleuchten, betrachten wir zunächst die Grundlagen dieses Gesetzes und beleuchten es durch praxisnahe Beispiele.
Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die in der Regel bis zum Tod des Rentenempfängers erfolgt. Der Paragraf besagt, dass diese Zahlung im Voraus zu entrichten ist. Das bedeutet, dass derjenige, der die Rente zu zahlen hat, die entsprechenden Beträge bereits vor Beginn des Rentenzeitraums an den Empfänger überweisen muss. So wird sichergestellt, dass der Rentenempfänger spätestens zu Beginn des Zeitraums über das Geld verfügt.
Was bedeutet das für Geldrenten?
Anders verhält es sich bei Geldrenten, die für bestimmte Zeiträume im Voraus gezahlt werden. Nach § 760 BGB muss hier die Zahlung mindestens für drei Monate im Voraus geleistet werden. Allerdings kann der genaue Zeitraum auch variieren, abhängig von der Art und dem Zweck der Rente. Dies eröffnet Raum für individuelle Vereinbarungen, die je nach Bedürfnis der Parteien unterschiedlich gestaltet werden können.
Ein praktisches Beispiel hilft, dies zu veranschaulichen. Nehmen wir an, Herr Müller hat einen Vertrag über eine Geldrente mit seiner Tante abgeschlossen. Der Vertrag sieht vor, dass er seiner Tante monatlich 500 Euro zahlen muss. Um die Vorschrift der Vorauszahlung zu erfüllen, muss Herr Müller seiner Tante zu Beginn des Rentenverhältnisses die ersten drei Monate im Voraus, also 1.500 Euro, überweisen. So stellt er sicher, dass seine Tante zur Zahlung ihrer regelmäßigen Kosten über das Geld verfügt.
Wann wird die Zahlung fällig?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fälligkeit der Zahlung. Laut § 760 Abs. 3 BGB steht dem Gläubiger, also der Person, die die Rente erhält, der volle Betrag auch dann zu, wenn der Beginn des Zeitraums bereits „erlebt“ wurde. Dies bedeutet, dass wenn die Zahlung bereits fällig geworden ist, der Gläubiger Anspruch auf die vollen drei Monate hat, auch wenn er die Rente erst nach einem Monat erhält. Dies schützt die Rechte des Rentenempfängers, sodass er nicht benachteiligt wird.
Stellen wir uns ein weiteres Beispiel vor. Frau Schmidt erhält von ihrem Neffen eine Leibrente in Höhe von 1.000 Euro monatlich. Nehmen wir an, der Zeitraum für die Vorauszahlung beträgt ein Jahr. Zu Beginn des neuen Jahres überweist der Neffe die gesamte Summe von 12.000 Euro für das kommende Jahr. Falls Frau Schmidt im Januar den Verdienst empfangen hat, aber im Februar verstirbt, hat sie dennoch Anspruch auf die vollen 1.000 Euro für den Januar, weil die Zahlung bereits fällig war.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 760 BGB klare Regelungen zur Vorauszahlung von Renten trifft. Egal ob es sich um Leibrenten oder Geldrenten handelt, der Schutz der Rechte der Empfänger steht an erster Stelle. Die Praxis zeigt, wie wichtig es ist, solche Zahlungen im Voraus zu regeln, um rechtliche Unklarheiten und finanzielle Engpässe zu vermeiden.