BGB

Was und wofür ist der § 765 BGB? Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft

Der § 765 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
(2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.

Der Bürgschaftsvertrag ist eine interessante, aber oft missverstandene rechtliche Vereinbarung. Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird er vor allem durch § 765 geregelt. Dieses Gesetz legt die Grundzüge fest, wie eine Bürgschaft funktioniert und was dabei zu beachten ist. Es geht letztlich darum, dass eine Person, der Bürge, für die Verbindlichkeiten eines Dritten, dem Hauptschuldner, einsteht.

Doch was bedeutet das konkret? Wenn jemand mit einem Kreditgeber einen Kredit aufnehmen möchte, wird oft eine Bürgschaft verlangt. Ein Bürge erklärt sich bereit, die Schulden des Kreditnehmers zu übernehmen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Bürge weiß dabei, dass er im Ernstfall für die Zahlung haften muss. Das kann weitreichende finanzielle Folgen haben.

Wie funktioniert eine Bürgschaft?

Es gibt zwei zentrale Punkte in § 765 zu beachten: Erstens verpflichtet sich der Bürge, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. Das bedeutet, dass der Gläubiger im Fall der Fälle den Bürgen ansprechen kann. Zweitens kann der Bürge auch für zukünftige oder bedingte Verbindlichkeiten einstehen. Dies eröffnet viele Gestaltungsmöglichkeiten, die in der Praxis häufig genutzt werden.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Angenommen, Max möchte eine Wohnung mieten, benötigt jedoch einen Nachweis über sein Einkommen. Er kann den Vermieter um einen Mietvertrag bitten, benötigt jedoch einen Bürgen, um den Vertrag abzuschließen. Der beste Freund von Max, Tim, erklärt sich bereit, für die Zahlung der Miete zu bürgen. Falls Max die Miete nicht zahlt, wird Tim zur Verantwortung gezogen, auch wenn dies für den Vermieter in der Zukunft passiert.

Risiken und rechtliche Aspekte

Bei der Übernahme einer Bürgschaft sollte jede Partei die Risiken gut abwägen. Für den Bürgen besteht die Gefahr, dass er ungewollt in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann, insbesondere wenn der Hauptschuldner die Verbindlichkeit nicht erfüllt. Das BGB regelt auch, dass ein Bürge im Falle einer Bürgschaft für zukünftige Schulden ebenfalls haften kann. Das bedeutet, dass der Bürgen eventuell für Verbindlichkeiten einstehen muss, die zum Zeitpunkt des Bürgschaftsvertrages noch gar nicht bestanden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Bürgschaft eine ernsthafte Verpflichtung darstellt. Vor der Unterzeichnung eines Bürgschaftsvertrages sollte sich der Bürge umfassend über die möglichen finanziellen Risiken informieren und sich seiner Rolle bewusst sein. Der Gläubiger hingegen erhält durch die Bürgschaft zusätzliche Sicherheit, wenn es darum geht, eine Forderung geltend zu machen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de