BGB

Was und wofür ist der § 81 BGB? Stiftungsgeschäft

Der § 81 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Im Stiftungsgeschäft muss der Stifter

1.
der Stiftung eine Satzung geben, die mindestens Bestimmungen enthalten muss über

a)
den Zweck der Stiftung,
b)
den Namen der Stiftung,
c)
den Sitz der Stiftung und
d)
die Bildung des Vorstands der Stiftung sowie
2.
zur Erfüllung des von ihm vorgegebenen Stiftungszwecks ein Vermögen widmen (gewidmetes Vermögen), das der Stiftung zu deren eigener Verfügung zu überlassen ist.
(2) Die Satzung einer Verbrauchsstiftung muss zusätzlich enthalten:

1.
die Festlegung der Zeit, für die die Stiftung errichtet wird, und
2.
Bestimmungen zur Verwendung des Stiftungsvermögens, die die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks und den vollständigen Verbrauch des Stiftungsvermögens innerhalb der Zeit, für welche die Stiftung errichtet wird, gesichert erscheinen lassen.
(3) Das Stiftungsgeschäft bedarf der schriftlichen Form, wenn nicht in anderen Vorschriften ausdrücklich eine strengere Form als die schriftliche Form vorgeschrieben ist, oder es muss in einer Verfügung von Todes wegen enthalten sein.
(4) Wenn der Stifter verstorben ist und er im Stiftungsgeschäft zwar den Zweck der Stiftung festgelegt und ein Vermögen gewidmet hat, das Stiftungsgeschäft im Übrigen jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 genügt, hat die nach Landesrecht zuständige Behörde das Stiftungsgeschäft um die Satzung oder um fehlende Satzungsbestimmungen zu ergänzen. Bei der Ergänzung des Stiftungsgeschäfts soll die Behörde den wirklichen, hilfsweise den mutmaßlichen Willen des Stifters beachten. Wurde im Stiftungsgeschäft kein Sitz der Stiftung bestimmt, ist im Zweifel anzunehmen, dass der Sitz am letzten Wohnsitz des Stifters im Inland sein soll.

Das deutsche Zivilrecht regelt mit Paragraph 81 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Grundsätze für das Stiftungsgeschäft. Eine Stiftung ist eine juristische Person, die durch einen Stifter gegründet wird, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Damit dies gelingt, sind klare Vorgaben notwendig. In diesem Gesetz werden die wichtigen Aspekte zusammengefasst, die beim Stiften zu beachten sind.

Zunächst einmal muss der Stifter eine Satzung erstellen. Diese Satzung fungiert als Regelwerk für die Stiftung und muss bestimmte Informationen enthalten. Dazu gehört der Zweck der Stiftung, der Name, der Sitz und die Zusammensetzung des Vorstands. Auch das Stiftungsvermögen muss klar festgelegt werden. Der Stifter muss also nicht nur die Idee haben, sondern auch finanzielle Mittel bereitstellen, um diese Idee in die Tat umzusetzen.

Wesentliche Elemente der Satzung

Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Gesetz behandelt wird, ist die Unterscheidung zwischen Verbrauchsstiftungen und anderen Stiftungsformen. Verbrauchsstiftungen sind spezielle Stiftungen, deren Vermögen innerhalb eines festgelegten Zeitraums vollständig verbraucht werden soll. Hier muss die Satzung zusätzlich die Laufzeit der Stiftung und die Verwendung des Vermögens festlegen, sodass sichergestellt ist, dass der Stiftungszweck nachhaltig erfüllt wird.

Alle diese Regelungen sind wichtig, damit sowohl der Stifter als auch die Gesellschaft wissen, was mit der Stiftung passiert. Eine schriftliche Form ist unerlässlich, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dies gilt auch für Regelungen, die in einem Testament enthalten sind. Hierbei kommt der Behörde eine wichtige Rolle zu. Wenn ein Stifter stirbt und die stiftungsrechtlichen Vorgaben nicht vollständig eingehalten wurden, kann die zuständige Behörde eingreifen und die Satzung ergänzen, um eine ordnungsgemäße Fortführung der Stiftung zu gewährleisten.

Beispiele für Stiftungsgeschäfte

Betrachten wir zwei Szenarien, um die Vorgaben des Paragraphen 81 zu verdeutlichen. In Szenario 1 möchte eine Lehrerin einem lokalen Bildungsprojekt zu Gute kommen. Sie erstellt eine Stiftung mit dem Zweck, benachteiligten Schülern Nachhilfestunden zu finanzieren. Sie definiert in der Satzung den Namen, den Sitz und legt ein Vermögen von 50.000 Euro fest, das für die Nachhilfe verwendet werden soll. Damit sind die grundlegenden Anforderungen des § 81 erfüllt.

Szenario 2 zeigt einen anderen Ansatz. Ein wohlhabender Unternehmer möchte eine Verbrauchsstiftung gründen, die sich auf Umweltprojekte konzentriert. In seiner Satzung legt er fest, dass das Vermögen innerhalb von zehn Jahren vollständig verbraucht werden soll. Die Satzung umfasst ebenfalls die genauen Kriterien für die Auswahl der Projekte und die Finanzierungsmöglichkeiten. Dies stellt sicher, dass der Zweck der Stiftung im festgelegten Zeitraum erfüllt wird.

Beide Szenarien verdeutlichen, wie wichtig es ist, die gesetzlichen Anforderungen bei der Gründung einer Stiftung zu beachten. Die Satzung ist nicht nur ein Dokument, sondern das Fundament der Stiftung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sorgt dafür, dass die Stiftung ihren Zweck effektiv erfüllen kann und dabei gleichzeitig rechtlich abgesichert ist.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de