BGB

Was und wofür ist der § 827 BGB? Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit

Der § 827 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält Regelungen, die sich mit der Verantwortlichkeit von Personen im Schadensfall befassen. Ein besonders interessanter Paragraph ist § 827. Er behandelt Situationen, in denen jemand im Zustand der Bewusstlosigkeit oder einer schweren geistigen Störung einem anderen Schaden zufügt. Wer sich in einem solchen Zustand befindet, ist in der Regel nicht für den dadurch verursachten Schaden verantwortlich.

Diese Regelung wurde eingeführt, um Menschen zu schützen, die aufgrund von Krankheiten oder anderen schwerwiegenden mentalen Situationen nicht in der Lage sind, die Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen. Ein Beispiel dafür könnte eine Person sein, die aufgrund einer schweren Krankheit das Bewusstsein verliert und dabei versehentlich einen anderen verletzt. In diesem Fall wäre es ungerecht, diese Person für den entstandenen Schaden zur Verantwortung zu ziehen.

Die Nuancen der Verantwortlichkeit

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme zu beachten. Wenn die Person sich selbst durch den Konsum alkoholischer Getränke oder ähnlicher Substanzen in einen solchen Zustand versetzt hat, sieht die Regelung anders aus. In diesem Fall wird die Verantwortlichkeit nicht aufgehoben, es sei denn, die Person ist ohne eigenes Verschulden in diesen Zustand geraten.

Das bedeutet, dass jemand, der im alkoholisierten Zustand Schaden verursacht, für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann. Dies geschieht in der gleichen Weise, als ob ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen würde. Fahrlässigkeit bezieht sich auf das Versäumnis, die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und führt oft zu einer Minderung der Verantwortung.

Beispielszenarien

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Anna, eine junge Frau, leidet an einer akuten psychischen Erkrankung. Eines Nachts hat sie einen Ausbruch und verletzt unbeabsichtigt ihren Nachbarn Max. Aufgrund ihrer Krankheit hat sie in diesem Moment keine Kontrolle über ihre Handlungen. Laut § 827 BGB ist Anna nicht für den Schaden verantwortlich, da sie in einem Zustand war, der ihre Willensfreiheit ausgeschlossen hat.

Ein anderes Beispiel wäre Klaus, der an einem Abend zu viel Alkohol trinkt und dann beim Autofahren einen Unfall verursacht. In diesem Fall ist Klaus für den Schaden verantwortlich. Er hat sich in diesen Zustand selbst versetzt, und die gesetzliche Regelung sieht vor, dass er auch in einem solchen Zustand für seine Handlungen haftet.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig es ist, den Unterschied zwischen temporären Bewusstseinszuständen und solchen, die auf einer Krankheit beruhen, zu verstehen. Die rechtlichen Konsequenzen sind in beiden Fällen unterschiedlich und können entscheidend sein für die Frage, ob jemand für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 827 BGB eine wichtige Regelung für die Verantwortlichkeit in einer Gesellschaft darstellt. Sie hilft, denjenigen gerecht zu werden, die im Moment eines schädigenden Ereignisses nicht in der Lage sind, die Kontrolle über ihr Handeln zu behalten. Gleichzeitig wird jedoch klargestellt, dass ein bewusster Umgang mit eigenen Entscheidungen und deren möglichen Folgen unerlässlich ist.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de