BGB

Was und wofür ist der § 828 BGB? Minderjährige

Der § 828 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zahlreiche Regelungen, die das Zusammenleben von Menschen regeln. Eine von diesen Vorschriften ist § 828, der sich mit der Verantwortlichkeit von Minderjährigen beschäftigt. Doch was bedeutet das konkret? Und warum ist es wichtig, diese Regelungen zu verstehen?

Im Kern geht es in § 828 darum, dass Kinder und Jugendliche unter bestimmten Altersgrenzen nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden können, die sie verursachen. Diese Vorschrift hat sowohl juristische als auch pädagogische Aspekte. Denn der Gesetzgeber möchte berücksichtigen, dass jüngere Kinder oft nicht in der Lage sind, die Konsequenzen ihres Handelns vollständig zu begreifen.

Altersgrenzen und ihre Bedeutung

Der Paragraph unterscheidet zwischen verschiedenen Altersgruppen. Für Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine generelle Unverantwortlichkeit. Das bedeutet, dass wenn ein solches Kind beispielsweise einen Ball auf die Straße kickt und dabei ein Autounfall passiert, es nicht für den Schaden des Autos verantwortlich gemacht werden kann. Sie sind einfach noch nicht in der Lage, die Tragweite ihrer Handlungen zu verstehen.

Für Kinder, die zwischen dem siebten und dem zehnten Lebensjahr sind, gibt es eine besondere Regelung. Sie sind für Schäden, die sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn verursachen, ebenfalls nicht verantwortlich. Auch hier gilt jedoch, dass diese Regelung nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden gilt. Wenn ein Kind also absichtlich ein Wurfgeschoss auf ein vorbeifahrendes Auto wirft und es beschädigt, kann es zur Verantwortung gezogen werden.

Verantwortlichkeit nach dem 10. Lebensjahr

Ab dem zehnten Lebensjahr verändert sich die Rechtslage. Kinder und Jugendliche, die 10 Jahre alt sind, können für Schäden verantwortlich gemacht werden, sofern sie nicht nur von den oben genannten Regelungen betroffen sind. Hier wird zusätzlich die Einsichtsfähigkeit betrachtet. Wenn ein 14-Jähriger beispielsweise absichtlich einen Schaden verursacht, aber dabei nicht die Fähigkeit hat, das Unrecht seiner Tat zu erkennen, könnte er dennoch als nicht verantwortlich gelten.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, ein 12-Jähriger zündet ein Feuerwerk und verursacht dadurch einen Schaden in einem Wohnhaus. Wenn er in dem Moment erkennt, dass Feuerwerk gefährlich ist und er es trotzdem tut, könnte er zur Verantwortung gezogen werden. Erkennt er dagegen nicht die Gefährlichkeit seines Handelns, könnte die Verantwortlichkeit ausgeschlossen sein.

Fazit

§ 828 BGB regelt das Verhalten und die Verantwortlichkeit von Minderjährigen in Deutschland. Diese Vorschrift spiegelt die Auffassung wider, dass Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Entwicklungsphasen einen unterschiedlichen Reifegrad besitzen. Für Eltern, Lehrer und auch Juristen ist es wichtig, sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen, um im Ernstfall die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

In der Praxis ist es also entscheidend zu erkennen, in welchem Alter sich ein Kind befindet und inwiefern es dazu in der Lage ist, seine Handlungen und deren Folgen zu verstehen. So wird nicht nur das Recht, sondern auch die Erziehung in den Vordergrund gestellt.

Haftungsausschluss
Dies ist keine rechtliche Beratung! Für spezifische rechtliche Fragen oder Probleme empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Jegliche Haftung für Handlungen, die auf Basis der auf dieser Website dargestellten Inhalte vorgenommen werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. mehr erfahren
Referenz
www.gesetze-im-internet.de