BGB

Was und wofür ist der § 639 BGB? Haftungsausschluss

Der § 639 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Bestellers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Unternehmer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.

Der Paragraph 639 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beschäftigt sich mit einer sehr wichtigen Frage im Vertragsrecht: der Haftungsausschluss. Für Laien mag dies zunächst trocken erscheinen, doch die Bedeutung ist erheblich. Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Bestellern, etwa in der Bauwirtschaft oder im Handwerksbereich, kann es immer wieder zu Mängeln an einem Werk kommen. Der Paragraph regelt, unter welchen Bedingungen sich der Unternehmer von seiner Haftung für solche Mängel befreien kann.

Im Kern besagt dieser Paragraph, dass eine Vereinbarung, die die Rechte des Bestellers wegen eines Mangels einschränkt oder ausschließt, nicht wirksam ist, wenn der Unternehmer den Mangel absichtlich verschweigt oder eine Garantie für die Qualität des Werkes übernommen hat. Auf diesen Punkt kommen wir später noch zu sprechen, doch zuerst schauen wir uns einige praktische Beispiele an.

Beispiel 1: Der Bauunternehmer

Stellen wir uns vor, ein Bauunternehmer wird beauftragt, ein Einfamilienhaus zu bauen. Der Bauvertrag enthält eine Klausel, die besagt, dass der Unternehmer nicht für Mängel haftet, die nach der Abnahme des Gebäudes auftreten. Einige Monate nach der Fertigstellung bemerkt der Eigentümer Risse in den Wänden. Der Bauunternehmer versucht, sich auf die Haftungsausschlussklausel zu berufen.

In diesem Fall könnte der Eigentümer dennoch auf Schadensersatz bestehen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Bauunternehmer wusste, dass die verwendeten Materialien von minderer Qualität waren und er diese Information absichtlich verschwiegen hat. Dies ist ein klassisches Beispiel dafür, wie die arglistige Täuschung die Haftung einschränken kann.

Beispiel 2: Die Garantiemängel

Hier kann der Kunde seine Rechte auch dann geltend machen, wenn der Hersteller in seinen AGBs versucht, sich von der Haftung zu befreien. Denn die Garantie sprach damit eine klare Verpflichtung zur Qualität aus. Sollte der Hersteller diese arglistig verschwiegen haben oder das Sofa nicht den versprochenen Standards entsprechen, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz.

Die Bedeutung des Paragraphen für Unternehmen und Verbraucher

Der Paragraph 639 BGB schafft also ein Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten von Unternehmern und Bestellern. Unternehmer können sich nicht einfach durch Klauseln aus der Verantwortung stehlen, wenn sie Mängel wissentlich verschweigen oder Garantien abgeben, die sie nicht einhalten können.

Daher ist es für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen wichtig, diese Regelung zu verstehen. Bei Vertragsverhandlungen sollten solche Punkte klar kommuniziert und im Fall der Fälle gut dokumentiert werden. So vermeiden beide Seiten Missverständnisse und unangenehme Überraschungen.

Haftungsausschluss
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Referenz
www.gesetze-im-internet.de