BGB

Was und wofür ist der § 1790 BGB? Amtsführung des Vormunds; Auskunftspflicht

Der § 1790 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Der Vormund ist unabhängig und hat die Vormundschaft im Interesse des Mündels zu dessen Wohl zu führen.
(2) Der Vormund hat die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Mündels zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen und zu fördern. Der Vormund hat Angelegenheiten der Personen- und der Vermögenssorge mit dem Mündel zu besprechen und ihn an Entscheidungen zu beteiligen, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist; Einvernehmen ist anzustreben. Der Vormund soll bei seiner Amtsführung im Interesse des Mündels zu dessen Wohl die Beziehung des Mündels zu seinen Eltern einbeziehen.
(3) Der Vormund ist zum persönlichen Kontakt mit dem Mündel verpflichtet und berechtigt. Er soll den Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung aufsuchen, es sei denn, im Einzelfall sind kürzere oder längere Besuchsabstände oder ein anderer Ort geboten.
(4) Der Vormund hat bei berechtigtem Interesse nahestehenden Angehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen auf Verlangen Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Mündels zu erteilen, soweit dies dem Wohl des Mündels nicht widerspricht und dem Vormund zuzumuten ist.
(5) Wird der gewöhnliche Aufenthalt eines Mündels in den Bezirk eines anderen Jugendamts verlegt, so hat der Vormund dem Jugendamt des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts die Verlegung mitzuteilen. Satz 1 gilt nicht für den Vereinsvormund und den Vormundschaftsverein.

In Deutschland wird die Vormundschaft durch verschiedene Gesetze geregelt, unter anderem durch den Paragraphen 1790 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieses Gesetz beschäftigt sich mit der Amtsführung des Vormunds und legt besondere Pflichten und Ansprüche fest. Es bezieht sich auf das Wohl des Mündels und versucht, dessen Entwicklung zu unterstützen. Der Vormund hat hierbei eine verantwortungsvolle Rolle.

Ein Vormund wird im Wesentlichen für Minderjährige bestellt, wenn deren Eltern nicht in der Lage sind, für sie zu sorgen. Diese Verantwortung ist gravierend und erfordert ein großes Maß an Engagement und Empathie. Es ist nicht nur eine rechtliche Aufgabe, sondern auch eine moralische Verpflichtung. Dies führt uns zur ersten wichtigen Regelung des Gesetzes: Der Vormund muss die Vormundschaft im Interesse des Mündels und dessen Wohl führen.

Die wachsende Autonomie des Mündels

Ein entscheidender Aspekt des Paragraphen 1790 ist, dass die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Mündels berücksichtigt werden sollen. Der Vormund muss darauf achten, dass das Mündel zunehmend selbstständig und verantwortungsbewusst handelt. Das bedeutet, dass der Vormund nicht nur einfache Entscheidungen trifft, sondern auch das Mündel in wichtige Angelegenheiten einbezieht.

Hierbei ist es wichtig, die Beziehung des Mündels zu seinen Eltern zu beachten. Dies fördert nicht nur das Wohl des Kindes, sondern hilft auch dabei, eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten. Ein Vormund, der das Mündel aktiv in Entscheidungen einbezieht und alle Beteiligten respektiert, trägt dazu bei, dass sich das Mündel weiter entfalten kann.

Beispiel-Szenario

Stellen wir uns vor, dass ein 10-jähriger Junge namens Max einen Vormund hat, weil seine Eltern vorübergehend nicht in der Lage sind, für ihn zu sorgen. Max zeigt großes Interesse an Fußball und möchte in einem örtlichen Verein spielen. Der Vormund, Frau Schmidt, informiert sich über diesen Verein und spricht mit Max über die Möglichkeit, dort zu spielen.

Frau Schmidt bringt Max zu einem Probetraining und hört ihm aktiv zu, wenn er darüber spricht, was ihm gefällt und wie er sich fühlt. Sie diskutiert die verschiedenen Aspekte des Vereins wie die Trainingszeiten und die Kosten und bezieht Max in die Entscheidung ein, ob er tatsächlich beitreten möchte. Dies entspricht dem Anspruch des Gesetzes, das Mündel an Entscheidungen zu beteiligen, soweit es seinem Entwicklungsstand entspricht.

Der persönliche Kontakt

Der Paragraph 1790 legt auch fest, dass der Vormund regelmäßig persönlichen Kontakt mit dem Mündel haben muss. In unserem Beispiel besucht Frau Schmidt Max einmal im Monat und bringt kleine Geschenke mit, die sie ihm selbst ausgesucht hat. So stärkt sie die Beziehung zu ihm, zeigt, dass sie ein verlässlicher Ansprechpartner ist, und trägt aktiv zu Max’ Wohlbefinden bei.

Zusätzlich fordert das Gesetz, dass der Vormund Auskünfte an enge Angehörige des Mündels geben muss, sofern dies nicht dem Wohl des Mündels widerspricht. Dies könnte bedeuten, dass Max’ Großeltern auch über seine Entwicklungen informiert werden, was ein notwendiges Vertrauen schafft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1790 BGB die Wichtigkeit der Fürsorge und des verantwortungsvollen Handelns des Vormunds unterstreicht. Er verpflichtet den Vormund, das Mündel in seine Entscheidungen einzubeziehen und ihm sowohl emotional als auch praktisch zur Seite zu stehen. Diese Regelungen tragen somit nicht nur zur rechtlichen Absicherung des Mündels bei, sondern auch zu dessen persönlichem Wachstum.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de