
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich eine Vielzahl von Regelungen, die das Verhältnis zwischen Gläubigern und Schuldnern regeln. Ein spannender Aspekt ist § 815, der sich mit der Rückforderung von Leistungen beschäftigt. Dabei geht es darum, unter welchen Umständen jemand, der eine Leistung erbracht hat, diese zurückfordern kann, wenn der beabsichtigte Erfolg nicht eingetreten ist.
Um das Prinzip hinter § 815 zu verstehen, ist es wichtig, sich in die Lage der beteiligten Parteien zu versetzen. Manchmal zahlst du für eine Dienstleistung oder ein Produkt, in der Annahme, dass etwas Bestimmtes passiert. Doch aus bestimmten Gründen tritt dieser Erfolg nicht ein. Der Gesetzgeber stellt dann Bedingungen auf, wann und wie du dein Geld zurückfordern kannst.
Die Grundprinzipien
§ 815 besagt konkret, dass eine Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn der Erfolg von Anfang an unmöglich war und der Leistende (also die Person, die die Leistung erbracht hat) dies wusste. Das bedeutet, dass du in der Regel kein Geld zurückbekommst, wenn du für etwas gezahlt hast, das niemals möglich war und der Anbieter das auch wusste.
Ein weiteres Szenario, in dem eine Rückforderung ausgeschlossen ist, ist, wenn der Leistende aktiv verhindert hat, dass der Erfolg eintritt, und dies gegen die Prinzipien von Treu und Glauben handelt. In solchen Fällen ist es dem Zahlenden nicht möglich, sein Geld zurückzufordern, weil er selbst die Ursache für das Misslingen des Erfolgs geschaffen hat.
Beispiel-Szenarios
Stellen wir uns vor, jemand bucht eine Hochzeitstorte für einen besonderen Anlass. Der Konditor sagt, dass der Kuchen nicht nur gut schmecken, sondern außerdem eine bestimmte Form haben wird. Kurz vor der Feier erfährt die Käuferin jedoch, dass der Konditor den Auftrag nicht ausführen kann, weil er plötzlich aufgegeben hat. In diesem Fall könnte die Käuferin möglicherweise ihr Geld zurückfordern, wenn die Torte von Anfang an unmöglich zu liefern war und der Konditor darüber informiert war.
Andererseits, nehmen wir an, dass der gleiche Konditor aufgrund von schlechter Planung auf der Kundenwunsch nicht in der Lage war, die Torte rechtzeitig zu backen, obwohl alle Zutaten vorhanden waren. Hier könnte die Käuferin enttäuscht sein, kann aber wahrscheinlich ihr Geld nicht zurückfordern, da der Konditor zwar nicht geliefert hat, aber nicht böswillig gehandelt hat. Er hielt sich in der