
Wenn jemand gegen das Gesetz verstößt und Ihnen Eigentum, sei es ein Gegenstand oder ein Grundstück, wegnehmen möchte, gibt es im deutschen Recht Regelungen, die Ihnen den rechtlichen Rückhalt bieten. Eines dieser Regelungen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 859. Dieser Paragraph handelt von der Selbsthilfe des Besitzers und gibt Ihnen das Recht, sich gegen unrechtmäßige Entnahmen Ihres Eigentums zur Wehr zu setzen.
Im Kern besagt § 859, dass Sie sich mit Gewalt gegen verbotene Eigenmacht verteidigen dürfen. Das bedeutet, dass Sie das Recht haben, gegen jemanden vorzugehen, der Ihnen Ihr Eigentum unter unrechtmäßigen Umständen wegnehmen möchte. Dies gilt sowohl für bewegliche Sachen, wie Möbel oder Autos, als auch für Grundstücke.
Erster Aspekt: Gewalt gegen verbotene Eigenmacht
Der erste Absatz von § 859 beschreibt, dass Sie sich bei einem Übergriff gegen Ihren Besitz mit Gewalt zur Wehr setzen dürfen. Dabei ist es wichtig, dass diese Gewalt als reaktionär und nicht als angreifend verstanden wird. Sie dürfen sich nicht einfach im Voraus zu Gewalt entschließen, sondern nur, wenn Ihr Besitz gerade bedroht ist.
Stellen Sie sich vor, Sie stehen in Ihrer Garage und bemerken, wie jemand versucht, Ihr Fahrrad zu stehlen. Wenn Sie den Dieb festhalten und das Fahrrad zurückholen, handelt es sich um eine rechtmäßige Selbsthilfe. Sie dürfen in diesem Moment gewaltsam handeln, solange dies verhältnismäßig bleibt.
Zweiter Aspekt: Rückerlang des Besitzes
Der zweite Absatz regelt konkret die Situation, in der Ihnen ein beweglicher Gegenstand weggenommen wird. Hier dürfen Sie den Täter auf frischer Tat ertappen und ihm das Eigentum gewaltsam wieder abnehmen. Diese Regelung ist besonders wichtig, um zum Beispiel in einem Moment der Schwäche des Täters die Chance zu nutzen, Ihr Eigentum zurückzuerlangen.
Ein Beispiel wäre, wenn Ihr Nachbar Ihnen beim Grillen unbemerkt Ihr Rasenmäher entwendet. Wenn Sie ihn dabei überraschen und er noch mit dem Rasenmäher davonschleicht, dürfen Sie ihm mit einem kräftigen „Halt! Das gehört mir!“ entgegenstellen und den Rasenmäher zurücknehmen. Auch hier sollten Sie jedoch darauf achten, dass Ihre Reaktion verhältnismäßig bleibt und keine Eskalation verursachen.
Selbsthilfe beim Grundstücksbesitz
Der dritte Abschnitt erlaubt es, Gewalt anzuwenden, um den Besitz eines Grundstücks direkt zurückzuerlangen. Wird Ihnen Ihr Grundstück durch Zwischenpersonen oder durch illegalen Zutritt genommen, dürfen Sie gegen diese mit angemessenen Mitteln vorgehen. Auch hier bleibt die Verhältnismäßigkeit wichtig.
Nehmen wir an, jemand hat illegal mit einem Bauzaun auf Ihrem Grundstück eine Baugrube angelegt. Sie haben das Recht, Ihre Grenze aufzuzeigen und den unrechtmäßigen „Besitzer“ Ihres Grundstücks zu entfernen. Dabei haben Sie das Recht, physisch oder administrativ gegen die Entziehung vorzugehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 859 BGB Ihnen wichtige Rechte gibt, sich gegen die unrechtmäßige Entnahme Ihres Eigentums zur Wehr zu setzen. Es ist jedoch entscheidend, dass Sie Ihre Selbsthilfe-Maßnahmen mit Bedacht und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durchführen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.