
Im deutschen Recht wird das Thema Tierschutz durch § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) angesprochen. Dieses Gesetz besagt, dass Tiere keine Sachen sind. Das klingt zunächst kompliziert, ist aber von großer Bedeutung. Denn es stellt klar, dass Tiere nicht einfach wie Gegenstände behandelt werden dürfen. Dies bedeutet, dass der gesetzliche Schutz von Tieren über die Regelungen für typische Sachverhalte hinausgeht.
Wenn wir an Tiere denken, denken wir oft an unsere Haustiere, wie Hunde und Katzen. Viele Menschen haben eine enge emotionale Bindung zu ihren Tieren und betrachten sie als Teil der Familie. Das Gesetz erkennt diese besondere Beziehung an und gibt Tieren einen speziellen Stellenwert in der rechtlichen Ordnung.
Was bedeutet es, wenn Tiere keine Sachen sind?
Die Aussage, dass Tiere keine Sachen sind, ist mehr als nur eine rechtliche Feststellung. Es bedeutet, dass Tiere nicht einfach verkauft, verschenkt oder entsorgt werden können wie ein Möbelstück oder ein Auto. Stattdessen müssen ihre Bedürfnisse stets berücksichtigt werden. Dies geschieht durch verschiedene Vorschriften und Gesetze, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen.
Die Regelungen für Sachen, wie etwa Besitz, Eigentum oder Kauf, gelten also nur eingeschränkt. Das BGB stellt klar, dass zusätzliche Vorschriften für den Umgang mit Tieren gelten, um deren Schutz und Wohlergehen zu gewährleisten.
Beispiel-Szenarien
Nehmen wir an, jemand kauft sich einen Hund. Nach § 90a BGB ist dieser Hund mehr als ein einfacher Besitz. Der Halter hat Verpflichtungen, die über den reinen Eigentumserwerb hinausgehen. Er muss sicherstellen, dass das Tier ausreichend Futter, Wasser und Bewegung erhält. Zudem sind veterinärmedizinische Behandlungen im Krankheitsfall Pflicht. Verletzt der Halter diese Pflichten, könnte er rechtlich zur Verantwortung gezogen werden, weil das Wohl des Tieres in Gefahr ist.
Ein weiteres Beispiel betrifft den Fall, in dem jemand ein Tier als Geschenk erhalten möchte. Nach der allgemeinen Rechtsauffassung sind Geschenke oft an Bedingungen oder Rückgaben gebunden. Bei einem Tier jedoch würde die Schenkung auch bedeuten, dass der Schenker sicherstellt, dass das Tier in einem guten Zuhause weiterleben kann und gut behandelt wird. Es ist nicht nur ein ‚Ding‘, das man einfach weitergeben kann, sondern ein Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 90a BGB eine grundlegende Veränderung in der Sichtweise der Rechtsprechung auf Tiere darstellt. Sie sind nicht lediglich Eigentum, sondern Lebewesen, die Schutz und Fürsorge verdienen. Der Gesetzgeber geht damit konsequent auf das gestiegene Bewusstsein für Tierschutz und den Respekt vor Tieren als fühlende Wesen ein. Diese Regelungen helfen uns, ein verantwortungsvolles Miteinander zwischen Mensch und Tier zu fördern.