BGB

Was und wofür ist der § 968 BGB? Umfang der Haftung

Der § 968 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Der Finder hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt § 968 die Haftung eines Finders. Diese Regelung ist besonders relevant, wenn jemand einen verlorenen Gegenstand findet und sich über die rechtlichen Konsequenzen Gedanken macht. Im Grunde genommen legt dieses Gesetz fest, in welchem Umfang der Finder für den Verlust oder die Beschädigung des gefundenen Gegenstands verantwortlich ist.

Der § 968 besagt, dass der Finder nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet. Das bedeutet konkret, dass der Finder nicht für einfache Fehler oder Nachlässigkeiten haftbar gemacht werden kann. Dies ist eine wichtige Schutzregelung, die sicherstellt, dass Finder nicht übermäßig bestraft werden, wenn sie in einer Situation sind, in der sie keinen Einfluss auf die Umstände haben.

Was bedeutet das konkret?

Um den Inhalt von § 968 zu verstehen, ist es hilfreich zu wissen, was „Vorsatz“ und „grobe Fahrlässigkeit“ bedeuten. Vorsatz ist, wenn jemand absichtlich einen Schaden verursacht. Grobe Fahrlässigkeit hingegen liegt vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt in einer solchen Weise verletzt, dass man von einer ordentlichen Person nicht erwarten kann, dass sie sich so verhält. Bei leichter Fahrlässigkeit, also einfachen Nachlässigkeiten, wäre der Finder jedoch nicht haftbar.

Betrachten wir ein Beispiel: Nehmen wir an, Max findet das Smartphone von Lisa auf der Straße. Er bringt es nach Hause und legt es dort auf den Tisch. Eines Tages fragt ihn sein Freund, ob er sein Getränk auf dem Tisch abstellen kann. Max stimmt zu, ohne nachzudenken, und das Getränk verschüttet sich über das Smartphone, wodurch es beschädigt wird. In diesem Fall hat Max nicht vorsätzlich gehandelt und auch keine grobe Fahrlässigkeit gezeigt. Er hätte vermutlich nicht damit gerechnet, dass ein herunterfallendes Getränk zu einem Schaden führen würde. Daher würde er nicht haftbar gemacht werden.

Ein anderes Beispiel

Stellen wir uns vor, Lena findet eine wertvolle Uhr in einem Park. Sie nimmt die Uhr an sich, ignoriert jedoch die Aufschrift, dass die Uhr vom Besitzer als verloren gemeldet wurde. Statt den Besitzer zu suchen oder die Uhr beim Fundbüro abzugeben, verkauft sie die Uhr an einen Dritten. In diesem Fall handelt Lena vorsätzlich, weil sie weiß, dass die Uhr verloren ist und sie dennoch handelt. Sollte die Uhr wiedergefunden werden, wäre Lena für den entstandenen Schaden verantwortlich.

Diese Beispiele zeigen die Bedeutung von § 968. Der Gesetzgeber möchte sowohl den Finder als auch den ursprünglichen Eigentümer des gefundenen Gegenstands schützen. Während der Finder ermutigt wird, gefundene Gegenstände zurückzugeben, wird auch klargestellt, dass er nicht für alle möglichen Ereignisse haften muss.

Insgesamt gibt § 968 den Findern ein gewisses Maß an Sicherheit und schützt sie vor übermäßiger Haftung. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen grober Fahrlässigkeit und leichter Fahrlässigkeit zu verstehen, um im Fall eines Fundes richtig zu handeln. Letztlich zielt die Regelung darauf ab, das Vertrauen in das Fundrecht zu stärken und damit eine gerechte Lösung für beide Parteien zu finden.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de