BGB

Was und wofür ist der § 1571 BGB? Unterhalt wegen Alters

Der § 1571 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt

1.
der Scheidung,
2.
der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder
3.
des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 und 1573

wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann.

Im deutschen Familienrecht gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die den Unterhalt zwischen geschiedenen Ehegatten betreffen. Ein besonders wichtiger Paragraph ist § 1571 BGB, der den Unterhalt wegen Alters behandelt. Dieses Gesetz stellt sicher, dass geschiedene Partner in bestimmten Lebenslagen, insbesondere im Alter, nicht in eine finanzielle Notlage geraten. Es ist besonders relevant für ältere Personen, die aufgrund ihres Alters nicht mehr erwerbstätig sein können.

Der Paragraf besagt, dass ein geschiedener Ehegatte Unterhalt vom anderen verlangen kann, wenn er zum Zeitpunkt der Scheidung oder in bestimmten anderen Situationen nicht mehr arbeiten kann, weil er alt ist. Das ist eine grundlegende Absicherung für den wirtschaftlich schwächeren Partner. Aber was bedeutet das konkret und in welchen Situationen wird dies relevant?

Wann kann Unterhalt verlangt werden?

Der Unterhalt nach § 1571 kann in verschiedenen Situationen verlangt werden:

  • Zum Zeitpunkt der Scheidung und der Ehegatten ist alt genug, um von einer Erwerbstätigkeit Abstand nehmen zu müssen.
  • Bei der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinsamen Kindes.
  • Wenn die allgemeinen Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 und 1573 weggefallen sind.

Die Regelungen dienen dazu, demjenigen Ehegatten zu helfen, der nach der Scheidung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, weil er beispielsweise zu alt ist, um eine neue Erwerbstätigkeit anzutreten. Manchmal hängt das auch mit der Lebenserfahrung und den Lebensumständen ab, die einen Menschen im Alter in eine schwierige Lage bringen können.

Beispiel-Szenarien

Um das Ganze greifbarer zu machen, betrachten wir einige Beispiel-Szenarien:

Stellen Sie sich vor, Herr Müller und Frau Schmidt haben 30 Jahre verheiratet gelebt. Nach der Scheidung ist Herr Müller 65 Jahre alt und hat während der Ehe nie gearbeitet. Frau Schmidt hingegen hat stets Vollzeit gearbeitet. In diesem Fall könnte Herr Müller einen Anspruch auf Unterhalt nach § 1571 anmelden, da er aufgrund seines hohen Alters nicht mehr arbeiten kann und während der Ehe auf die berufliche Karriere von Frau Schmidt verzichtet hat.

Ein anderes Szenario könnte eine Frau betreffen, die in der Ehe für die Erziehung der gemeinsamen Kinder zuständig war. Nehmen wir an, sie ist 62 Jahre alt, die Kinder sind nun erwachsen und sie hat keine Berufserfahrung, die ihr einen Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern könnte. Auch sie könnte Unterhalt von ihrem Ex-Partner verlangen, da ihre Erwerbsfähigkeit durch das eigene Alter eingeschränkt ist.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig der § 1571 BGB ist, um die finanzielle Absicherung eines geschiedenen Ehegatten im Alter zu gewährleisten. Letztlich soll das Gesetz verhindern, dass jemand, der in einer langen Partnerschaft auf Einkommen verzichtet hat, nach der Trennung in Schwierigkeiten gerät.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de