BGB

Was und wofür ist der § 971 BGB? Finderlohn

Der § 971 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Das deutsche Gesetz § 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt das Thema Finderlohn. In einfacher Sprache bedeutet das, dass jemand, der einen verlorenen Gegenstand findet, von dem Eigentümer des Gegenstandes eine Belohnung (Finderlohn) verlangen kann. Dies betrifft vor allem Dinge wie Geld, Schmuck oder auch Tiere. Doch es gibt bestimmte Regeln, die man dabei beachten muss.

Der Finderlohn beträgt bei einem Wert bis zu 500 Euro fünf Prozent des Wertes. Wenn der Wert höher ist, erhält der Finder drei Prozent des Mehrwertes. Für gefundene Tiere wird ebenfalls ein Finderlohn von drei Prozent fällig. Das ist eine klare gesetzliche Regelung, die sowohl dem Finder als auch dem Eigentümer ein gewisses Maß an Sicherheit gibt, wie viel Geld zu zahlen ist.

Wie funktioniert der Finderlohn?

Angenommen, Sie finden eine Geldbörse auf der Straße. Diese Geldbörse hat einen Wert von 300 Euro. In diesem Fall können Sie einen Finderlohn von fünf Prozent des Wertes verlangen. Das entspricht 15 Euro. Finden Sie jedoch etwas, das mehr wert ist, wird der Finderlohn entsprechend weniger prozentual, was die Situation für den Finder potenziell unattraktiver macht, wenn er einen besonders wertvollen Gegenstand findet.

Ein anderes Beispiel wäre das Finden eines verlorenen Hundes. Angenommen, der Hund hat für den Eigentümer einen hohen emotionalen Wert, was in rechtlichen Begriffen als „Wert für den Empfangsberechtigten“ bezeichnet wird. In diesem Fall darf der Finder den Finderlohn nach billigem Ermessen festlegen. Das könnte bedeuten, dass der Finder dem Hundebesitzer vorschlägt, einen Betrag zu zahlen, der für beide Parteien als fair empfunden wird.

Pflichten und Ausnahmen

Es ist wichtig zu wissen, dass der Finder auch Pflichten hat. Wenn er die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund verheimlicht, hat er keinen Anspruch auf den Finderlohn. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Finder ehrlich sind. Wenn ein verlorenes Objekt gefunden wird, sollte der Finder es sofort der zuständigen Stelle melden oder den Eigentümer kontaktieren.

Zusammengefasst regelt § 971 BGB, wie viel Finderlohn jemand verlangen kann und unter welchen Umständen dieser Anspruch erlischt. Für jeden, der einmal einen gefundenen Gegenstand in die Hände bekommt, ist es ratsam, sich über diese gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. So wird klar, welche Rechte und Pflichten sowohl für den Finder als auch für den Eigentümer bestehen. Ob Lost & Found in der Stadt oder beim Spaziergang im Park, dieses Gesetz hilft dabei, Fairness zu gewährleisten.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de