BGB

Was und wofür ist der § 853 BGB? Arglisteinrede

Der § 853 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Erlangt jemand durch eine von ihm begangene unerlaubte Handlung eine Forderung gegen den Verletzten, so kann der Verletzte die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Aufhebung der Forderung verjährt ist.

Das Gesetz des BGB mit der Nummer § 853 behandelt ein wichtiges rechtliches Konzept: die Arglisteinrede. Auf den ersten Blick mag der juristische Fachbegriff verwirrend erscheinen. Doch keine Sorge, wir erklären dieses Gesetz ganz einfach und verständlich, sodass sowohl Laien als auch Anwälte profitieren können.

Wenn jemand einem anderen durch ein rechtswidriges Verhalten Schaden zufügt, kann er unter bestimmten Umständen selber eine Forderung gegen die geschädigte Person geltend machen. Dies kann absurderweise dazu führen, dass der Geschädigte dem Schädiger Geld zahlen muss. Das ist nachvollziehbar nicht fair. Genau hier setzt die Arglisteinrede an. Sie gibt dem Verletzten das Recht, die Erfüllung dieser Forderung zu verweigern, selbst wenn die Zeit zur Aufhebung dieser Forderung abgelaufen ist.

Was bedeutet das konkret?

Stellen wir uns ein Beispiel vor, um das Konzept besser zu verstehen. Nehmen wir an, Anna und Bernd sind Nachbarn. Eines Tages fährt Bernd verärgert mit seinem Auto gegen Annas Gartenzaun, weil er glaubt, dass sie ihn absichtlich behindert hat. Der Zaun wird beschädigt, und Anna muss ihn reparieren. Nach einigen Tagen fordert Bernd von Anna Schadensersatz für den entstanden Schaden, obwohl er selbst der Verursacher war.

Hier kommt die Arglisteinrede ins Spiel. Anna kann sich auf diesen Paragraphen berufen. Sie kann die Zahlung an Bernd verweigern, da dessen Forderung aus einer unerlaubten Handlung resultiert. Selbst wenn Bernd mit seiner Forderung zu spät kommt, ist das für Anna unerheblich. Für sie bedeutet dies, dass sie im Recht ist und nicht zahlen muss.

Wesentliche Aspekte der Arglisteinrede

Ein paar wichtige Punkte, die die Arglisteinrede auszeichnen, sind:

  • Die unerlaubte Handlung muss nachweisbar sein. Bernd muss gehabt haben, dass er den Schaden absichtlich oder fahrlässig verursacht hat.
  • Der Verletzte, in unserem Fall Anna, kann die Erfüllung der Forderung verweigern, auch wenn das Verjährungsrecht spricht.
  • Die Regelung zielt darauf ab, ungerechte Forderungen zu verhindern, die aus unmoralischem Verhalten resultieren.

Das Beispiel verdeutlicht, dass rechtliche Konzepte wie die Arglisteinrede dazu dienen, eine faire und gerechte Basis im Rechtssystem zu schaffen. Es sollen nicht die Schädiger belohnt werden, während die Geschädigten die Zeche zahlen müssen. In der Praxis kann eine solche Regelung jedoch auch zu komplizierten rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Zusammengefasst ist § 853 ein Schutzmechanismus. Er sorgt dafür, dass niemand durch eigenes Fehlverhalten gleichzeitig von seinem Geschädigten profitieren kann. Erinnern wir uns erneut an das Beispiel: Wenn Bernd Annas Zaun beschädigt, kann er nicht auch noch Schadensersatz verlangen. Dies zeigt, wie wichtig solche Gesetze für den Schutz der Rechte von Geschädigten sind.

Haftungsausschluss
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Referenz
www.gesetze-im-internet.de