BGB

Was und wofür ist der § 2267 BGB? Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament

Der § 2267 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach § 2247 genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament in der dort vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. Der mitunterzeichnende Ehegatte soll hierbei angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Orte er seine Unterschrift beigefügt hat.

Im deutschen Erbrecht regelt § 2267 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das gemeinschaftliche eigenhändige Testament von Ehegatten. Dieses Gesetz bietet Paaren die Möglichkeit, gemeinsam festzulegen, wie ihr Vermögen nach dem Tod verwaltet werden soll. Ein solches Testament ist eine unkomplizierte Lösung für viele Paare, die sich einvernehmlich über ihre letztwilligen Verfügungen austauschen wollen.

Ein gemeinschaftliches Testament wird er erstellt, wenn einer der Ehegatten das Dokument verfasst und der andere Ehegatte es durch seine Unterschrift kontrahiert. Wichtig ist, dass der mitunterzeichnende Partner seinen Beitrag im Testament vermerkt, indem er das Datum und den Ort seiner Unterschrift angibt. Dadurch wird die rechtliche Stellung beider Partner klargestellt.

Die Grundlagen des gemeinschaftlichen Testaments

Das wesentliche Merkmal des gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments ist die Tatsache, dass es einfach und effektiv ist. Es reicht aus, dass einer der Partner den Text aufsetzt. Diese Person kann sowohl den Inhalt als auch die Form bestimmen. Der andere Partner muss lediglich seine Einwilligung durch die eigenhändige Unterschrift ausdrücken. Durch diesen Prozess wird sichergestellt, dass beide Ehegatten gleichwertig an den Regelungen beteiligt sind.

Nehmen wir an, Anna und Bernd sind verheiratet und möchten gemeinsam festlegen, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll. Anna schreibt das Testament, in dem sie beide als Erben ihrer jeweiligen Vermögen benennt. Bernd liest den Text und stimmt ihm zu. Er unterschreibt das Dokument an einem bestimmten Ort und Datum, wie im Gesetz gefordert. Nun ist das gemeinschaftliche Testament rechtlich bindend.

Ein praktisches Beispiel

Stellen wir uns ein Szenario vor, in dem das Ehepaar Müller Eigentum, Ersparnisse und persönliche Gegenstände hat. Sie entscheiden sich, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Todesfall alles klar geregelt ist. Anna schreibt die gewünschten Bestimmungen nieder und benennt Bernd als ihren Haupt-Erben und umgekehrt. Bernd bestätigt die Vereinbarung, indem er seinen Namen in das Dokument einträgt und das Datum sowie den Ort hinzufügt.

Durch diese Vorgehensweise haben die Müllers rechtzeitig Vorkehrungen für ihre Nachlassregelungen getroffen. Der große Vorteil eines solchen gemeinschaftlichen Testaments ist die Klarheit, die es beiden Partnern verschafft. Im Falle des Ablebens eines Partners wissen die Hinterbliebenen genau, was zu tun ist und wie das Vermögen verteilt werden soll.

Allerdings sollten Ehepaare beachten, dass ein gemeinschaftliches Testament bindende Inhalte hat. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner an die festgelegten Bedingungen gebunden ist. Ein einseitiges Ändern im Nachhinein ist oft nicht ohne weiteres möglich, was eine sorgfältige Überlegung im Vorfeld erfordert.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de