BGB

Was und wofür ist der § 767 BGB? Umfang der Bürgschaftsschuld

Der § 767 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Für die Verpflichtung des Bürgen ist der jeweilige Bestand der Hauptverbindlichkeit maßgebend. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners geändert wird. Durch ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft vornimmt, wird die Verpflichtung des Bürgen nicht erweitert.
(2) Der Bürge haftet für die dem Gläubiger von dem Hauptschuldner zu ersetzenden Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung.

Der § 767 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt den Umfang der Bürgschaftsschuld. Eine Bürgschaft ist eine Art Sicherheit, die ein Dritter (der Bürge) für die Verbindlichkeiten eines Schuldners (Hauptschuldner) übernimmt. Dieses Gesetz stellt klar, inwieweit der Bürge für Schulden haftet und was genau das für seine Verpflichtungen bedeutet.

Der erste Absatz des Gesetzes legt fest, dass der Bürge nur für den aktuellen Stand der Hauptverbindlichkeit verantwortlich ist. Das heißt, wenn sich die Situation des Hauptschuldners ändert, beispielsweise durch eine Vertragserweiterung oder Verzögerungen, bleibt die Verpflichtung des Bürgen unberührt. Dies schützt den Bürgen vor unvorhergesehenen zusätzlichen Verpflichtungen, die aus Handlungen des Hauptschuldners resultieren könnten.

Beispielszenario: Ein klassischer Bürgschaftsfall

Stellen wir uns vor, Anna hat einen Kredit in Höhe von 10.000 Euro aufgenommen und ihr Freund Max übernimmt die Bürgschaft. Nun verlängert die Bank den Kredit um weitere 5.000 Euro wegen Anna’s verspäteter Zahlungen. Nach § 767 haftet Max weiterhin nur für die ursprünglichen 10.000 Euro, nicht für die zusätzlichen 5.000 Euro, die durch Annas Versäumnisse entstanden sind. Wenn Anna also den Kredit nicht zurückzahlen kann, muss Max nur den Betrag von 10.000 Euro zurückzahlen.

Der zweite Absatz des § 767 bezieht sich auf die Kosten, die im Fall einer Kündigung oder Rechtsverfolgung entstehen. Hier haftet der Bürge auch für solche Kosten, die dem Gläubiger durch das Verhalten des Hauptschuldners entstehen. Im oben genannten Beispiel könnte dies bedeuten, dass Max für die Kosten, die mit der rechtlichen Durchsetzung des Kredits gegen Anna verbunden sind, verantwortlich gemacht werden kann.

Kosten und Verantwortlichkeiten

In einem anderen Fall könnte es zu einem Streit zwischen Anna und der Bank kommen, und die Bank sieht sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Wenn die Bank in diesem Prozess 1.000 Euro für Anwaltskosten und Gerichtskosten ausgibt, könnte sie Max als Bürgen zur Verantwortung ziehen, um diese Kosten zurückzufordern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der § 767 BGB sowohl den Bürgen als auch den Gläubiger schützt. Der Bürge hat die Sicherheit, dass seine Verpflichtung nicht unerwartet erhöht wird, während der Gläubiger dennoch Ansprüche auf die von ihm getätigten Kosten hat. Dieses Gleichgewicht ist wichtig, um die Rechte aller beteiligten Parteien zu wahren.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de