BGB

Was und wofür ist der § 855 BGB? Besitzdiener

Der § 855 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Übt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat, so ist nur der andere Besitzer.

Im deutschen Recht ist der Begriff des „Besitzdieners“ von zentrale Bedeutung, insbesondere im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). § 855 BGB beschäftigt sich mit der Frage, wer tatsächlich der Besitzer einer Sache ist, wenn es jemanden gibt, der die Gewalt über diese Sache ausübt, aber nicht im eigenen Namen handelt. Dieses Gesetz klärt die Rechte und Pflichten derjenigen, die im Auftrag oder für andere tätig sind. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Aspekte dieses Paragraphen erläutern und mit anschaulichen Beispielen untermauern.

Ein Besitzdiener ist jemand, der für einen anderen die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausübt. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Person, die im Auftrag oder im Interesse einer anderen Person handelt. Der maßgebliche Punkt ist, dass der Besitzdiener die Weisungen des „Besitzers“ befolgt und nicht autonom handelt. Dies hat zur Folge, dass der „Besitzer“ – also die Person, für die der Besitzdiener handelt – auch alle Rechte und Pflichten bezüglich der Sache hat.

Wer ist der Eigentümer?

Um zu verstehen, welche Rolle ein Besitzdiener spielt, betrachten wir ein Beispiel aus dem Alltag. Stellen Sie sich vor, eine Reinigungskraft wird von einem Unternehmen angestellt, um die Büros zu reinigen. Die Reinigungskraft hat die Kontrolle über die Reinigungsgeräte und die Büroräume, in denen sie arbeitet. Obwohl sie die tatsächliche Gewalt über diese Gegenstände hat, handelt sie im Auftrag des Unternehmens. Nach § 855 BGB bleibt das Unternehmen der rechtliche Besitzer der Sachen, während die Reinigungskraft als Besitzdiener fungiert.

Ein weiteres Beispiel verdeutlicht dies noch mehr: Nehmen wir an, jemand leiht sich ein Auto von einem Freund. Der Freund ist der Eigentümer des Fahrzeugs und somit der Besitzer. Derjenige, der das Auto fährt, hat die tatsächliche Kontrolle über das Fahrzeug, verhält sich aber als Besitzdiener, weil er das Auto nur mit Erlaubnis des Freundes und gemäß dessen Weisungen nutzen darf. In diesem Fall bleibt der Freund der rechtliche Besitzer, obwohl der Fahrer für eine bestimmte Zeit die Kontrolle hat.

Relevanz für Juristen und Laien

Für Juristen hat § 855 BGB eine wichtige Funktion, da er klare Verhältnisse schafft, wer im rechtlichen Sinn für eine Sache verantwortlich ist. Oft braucht es klare Abgrenzungen zwischen Besitz und Eigentum. Ein Laie könnte in einem Streitfall, bei dem es um das Eigentum an einer Sache geht, Unsicherheiten oder Missverständnisse haben. Ein Anwalt kann dabei helfen, die Rolle des Besitzdieners und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu klären.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 855 BGB ein grundlegendes Prinzip des deutschen Zivilrechts darstellt. Es hält fest, dass die personellen Verhältnisse um Besitz und Eigentum klar definiert sind. Wer die Weisungen anderer befolgt, ist zwar nicht der Besitzer, hat aber dennoch einen wichtigen Einfluss auf die Nutzung und Handhabung der betreffenden Sachen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de