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die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,
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für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat,
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die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder
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die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen.
Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln.
Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, haben in Deutschland eine besondere rechtliche Bedeutung. Dies regelt der § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Schutz des Verbrauchers steht hierbei im Vordergrund. Dieser Paragraf soll sicherstellen, dass Verbraucher nicht unter Druck gesetzt werden, wenn sie Verträge abschließen, während sie sich außerhalb eines regulären Geschäftes befinden.
In der Regel geht es hierbei um Situationen, in denen Verbraucher spontan und ohne viel Überlegung Verträge abschließen, möglicherweise während eines Gesprächs mit einem Unternehmer. Diese Regelung schützt den Verbraucher vor Übereilung und unüberlegten Entscheidungen.
Was sind Geschäftsräume?
Um den Rahmen für einen außerhalb geschlossenen Vertrag zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was unter Geschäftsräumen verstanden wird. Geschäftsräume sind feste Lokale, in denen der Unternehmer dauerhaft oder normalerweise tätig ist. Sie können sowohl unbewegliche Räume, wie ein Ladengeschäft, als auch bewegliche Gewerberäume, wie einen Marktstand, umfassen. Auch Räume, in denen Personen im Auftrag des Unternehmers arbeiten, gelten als Geschäftsräume.
Nun möchten wir das Gesetz anhand von Beispielen verdeutlichen, damit sowohl Laien als auch Juristen den Inhalt besser nachvollziehen können.
Beispiel-Szenarien
Stellen wir uns vor, Klaus ist ein Verbraucher auf einem Straßenfest. Dort spricht ihn ein Verkäufer an, der ihm ein neues Smartphone anbieten möchte. Der Verkäufer erklärt die Vorzüge des Gerätes und gibt ihm ein Angebot, das Klaus sofort annimmt. Da dies außerhalb von Geschäftsräumen geschieht und der Kontakt direkt vor Ort stattfand, wäre dies ein klassischer Fall eines Vertrages nach § 312b BGB.
Ein anderes Beispiel: Anna besucht eine Hochzeitsmesse. Dort wird sie am Stand eines Caterers angesprochen. Nach einem persönlichen Gespräch und Überlegungen entscheidet sie sich, den Caterer für ihre Hochzeit zu buchen. Auch hier ist ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume entstanden, da der Caterer keine feste Betriebsstätte in der Halle hatte.
Betrachten wir eine dritte Situation: Peter geht in ein Cafe, wo sich ein Vertreter einer Versicherung aufhält. Dieser versucht, Peter direkt vor Ort zu überzeugen, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Da das Cafe als kein fester Geschäftssitz des Vertreters gilt, aber der Kontakt dennoch direkt und in einer persönlichen Situation stattfand, fällt das auch unter den Paragraphen.
Durch diesen Gesetzesparagraphen erhalten Verbraucher somit einen gewissen Schutz vor unbedachten Entscheidungen, während gleichzeitig Unternehmer verpflichtet werden, klar und transparent zu kommunizieren. Das sorgt nicht nur für Fairness, sondern fördert auch das Vertrauen in Geschäfte, die außerhalb von gewohnten Räumen stattfinden.