BGB

Was und wofür ist der § 107 BGB? Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Der § 107 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland enthält viele wichtige Regelungen, die das alltägliche Leben betreffen. Eine davon ist der § 107, der sich mit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters für Minderjährige befasst. Dieser Paragraph ist besonders relevant, wenn es darum geht, wie Minderjährige rechtlich handeln können. In diesem Artikel möchten wir den Paragraphen verständlich erklären und aufzeigen, welches praktische Beispiel dazu führt, dass er in der Praxis von Bedeutung wird.

Für Minderjährige gilt, dass sie grundsätzlich nicht alle Rechtsgeschäfte selbstständig tätigen können. Diese Regelung dient dem Schutz der jungen Menschen und soll sicherstellen, dass sie nicht überfordert werden, oder Entscheidungen treffen, die nachteilig für sie sind. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn ein Minderjähriger durch eine Willenserklärung nur einen rechtlichen Vorteil erlangt, kann er dies auch ohne die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters tun. Solche Vorteile sind beispielsweise Geschenke oder ähnliche Leistungen.

Die Einwilligung im Detail

Schauen wir uns an, was genau dieser Paragraph bedeutet. Ein minderjähriger Mensch muss eine Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters einholen, wenn er einen rechtlichen Nachteil befürchten muss oder sein Handeln mit Verpflichtungen verbunden ist. Dazu zählen etwa Verträge, bei denen Geld oder andere Werte involviert sind. Diese Regelung bezieht sich in erster Linie auf juristische Handlungen wie den Kauf eines Autos oder das Abschließen eines Handyvertrages.

Das bedeutet, dass ein 15-Jähriger nicht einfach einen bestehenden Vertrag über ein teures Mobiltelefon auflösen oder einen Kaufvertrag über einen neuen Computer abschließen kann, ohne dass seine Mutter oder sein Vater zustimmen. Die Einwilligung schützt die minderjährige Person davor, in rechtlich und finanziell schwierige Situationen zu geraten.

Beispiel-Szenarien

Stellen Sie sich vor, ein 14-Jähriger möchte sich ein teures Videospiel kaufen. Der Kaufpreis beträgt 70 Euro. In diesem Fall handelt es sich um einen einfachen Kauf, bei dem er lediglich einen Vorteil erlangt. Hierfür benötigt er keine Einwilligung, da der Erwerb des Spiels ihn nicht vertraglich bindet. Er kann also so handeln, ohne eine Erlaubnis einholen zu müssen.

Kommen wir zu einem anderen Beispiel: Nehmen wir an, dass derselbe 14-Jährige einen neuen Fahrradvertrag abgeschlossen hat, bei dem er sich verpflichtet, jeden Monat 20 Euro über einen Zeitraum von zwei Jahren zu zahlen. In diesem Fall hätte er einen rechtlichen Nachteil, und es wäre erforderlich, dass sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilt. Andernfalls wäre dieser Vertrag nicht rechtsgültig.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 107 BGB ein wichtiges Mittel zum Schutz von Minderjährigen darstellt. Er sorgt dafür, dass junge Menschen in rechtlichen Angelegenheiten nicht unüberlegt handeln und so vor finanziellen oder rechtlichen Nachteilen geschützt werden. Die Regelung bietet somit sowohl Sicherheit für die Minderjährigen als auch für deren gesetzliche Vertreter.

Haftungsausschluss
Dies ist keine rechtliche Beratung! Für spezifische rechtliche Fragen oder Probleme empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Jegliche Haftung für Handlungen, die auf Basis der auf dieser Website dargestellten Inhalte vorgenommen werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. mehr erfahren
Referenz
www.gesetze-im-internet.de