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von der Pflicht zur Sperrvereinbarung nach § 1845,
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von den Beschränkungen nach § 1849 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Satz 2 und
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von der Pflicht zur Rechnungslegung nach § 1865.
Sie haben dem Betreuungsgericht jährlich eine Übersicht über den Bestand des ihrer Verwaltung unterliegenden Vermögens des Betreuten (Vermögensübersicht) einzureichen. Das Betreuungsgericht kann anordnen, dass die Vermögensübersicht in längeren, höchstens fünfjährigen Zeiträumen einzureichen ist.
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Verwandte in gerader Linie,
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Geschwister,
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Ehegatten,
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der Betreuungsverein oder ein Vereinsbetreuer,
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die Betreuungsbehörde oder ein Behördenbetreuer.
Das Betreuungsgericht kann andere als die in Satz 1 genannten Betreuer von den in Absatz 1 Satz 1 genannten Pflichten befreien, wenn der Betreute dies vor der Bestellung des Betreuers schriftlich verfügt hat. Dies gilt nicht, wenn der Betreute erkennbar an diesem Wunsch nicht festhalten will.
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) viele Aspekte des täglichen Lebens, einschließlich des Betreuungsrechts. Ein zentraler Bestandteil dieses Rechts ist die Regelung, die unter dem Paragraphen 1859 zu finden ist. Es geht hier um die sogenannten „gesetzlichen Befreiungen“ für Betreuer. Dieses Gesetz ist besonders wichtig, da es den Rahmen festlegt, in dem Betreuer arbeiten können und welche Pflichten sie möglicherweise nicht einhalten müssen.
Die wichtigsten Punkte des Paragraphen 1859 befassen sich mit der Befreiung von bestimmten Pflichten des Betreuers. Diese Befreiungen sind besonders für engere Angehörige relevant, da sie häufig die Aufgaben des Betreuers übernehmen. Aber auch andere Personen oder Institutionen können unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden. Dies schafft eine gewisse Flexibilität und entlastet die Betreuer, die in vielen Fällen auch emotional belastet sind.
Was bedeutet das konkret?
Ein befreiter Betreuer ist von der Pflicht zur Sperrvereinbarung nach § 1845 und von bestimmten Beschränkungen nach § 1849 entbunden. Das bedeutet, dass sie nicht alle üblichen Vorgaben befolgen müssen, die normalerweise für Betreuer gelten. Allerdings müssen sie regelmäßig eine Vermögensübersicht beim Betreuungsgericht einreichen. Diese Vorschrift sorgt dafür, dass das Vermögen des Betreuten trotzdem überwacht wird, auch wenn der Betreuer einige Pflichten nicht erfüllen muss.
Wer nun als befreiter Betreuer gilt, also wer diese Vorzüge in Anspruch nehmen kann, sind vor allem Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten oder spezielle Betreuungsorganisationen. Zudem können auch andere Betreuer von dem Gericht von den Pflichten befreit werden, sofern der Betreute dies vor dessen Bestellung schriftlich verfügt hat. Es bringt jedoch wenig, diese Formulierung aus dem Gesetz zu kennen, wenn das Urteil des Betreuungsgerichts nicht gewährleistet, dass der Wunsch des Betreuten auch tatsächlich respektiert wird.
Beispiel-Szenarien
Nehmen wir an, Herr Müller, ein älterer Mann mit gesundheitlichen Problemen, kommt in die Lage, dass er auf einen Betreuer angewiesen ist. Sein Sohn, Herr Schmidt, möchte diese Aufgabe übernehmen. Da Herr Müller seinem Sohn bereits schriftlich mitgeteilt hat, dass er keine strengen gesetzlichen Vorgaben möchte, kann das Betreuungsgericht Herrn Schmidt von einigen Pflichten befreien. So muss er beispielsweise keine Sperrvereinbarung treffen und ist weniger durch Vorschriften eingeschränkt.
Ein anderes Beispiel könnte folgende Situation zeigen: Frau Meier hat eine Betreuerin, die zugleich ihre beste Freundin ist. Das Gericht hat jedoch einige Pflichten festgelegt, die für diese Situation überzogen erscheinen, da die beiden ein hohes Maß an Vertrauen zueinander haben. In diesem Fall könnte das Betreuungsgericht nach Antragstellung prüfen, ob die Befreiung von bestimmten Pflichten hier gerechtfertigt ist.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen ist es wichtig, dass die Rechte und Wünsche der Betreuten respektiert werden. Dennoch muss auch darauf geachtet werden, dass keine Gefährdung für den Betreuten selbst entsteht. Sollte das Betreuungsgericht Anzeichen dafür finden, dass die Befreiungen eine solche Gefährdung darstellt, hat es die Möglichkeit, diese Befreiungen aufzuheben.
Zusammenfassend ist § 1859 BGB auch ein Zeichen für die Sensibilität und Flexibilität, die das deutsche Betreuungsrecht an den Tag legt. Es bietet den Betreuern Erleichterungen, ohne jedoch die notwendigen Schutzmaßnahmen für die Betreuten außer Acht zu lassen. So findet man einen Ausgleich zwischen der Notwendigkeit der Verantwortung und der Freiheit, die den Betreuern zugestanden wird.