
Im deutschen Recht spielt das Familienrecht eine zentrale Rolle. Unter den vielen Bestimmungen, die den finanziellen Umgang zwischen Ehegatten regeln, sticht der § 1373 BGB ins Auge. Dieser Paragraf befasst sich mit dem Thema Zugewinn und definiert, was genau darunter zu verstehen ist. Der Zugewinn ist von großer Bedeutung, insbesondere bei Eheschließung und im Falle einer Scheidung.
Doch was genau besagt dieser Paragraph? Vereinfacht ausgedrückt, bezieht sich der Zugewinn auf den finanziellen Gewinn, den ein Ehepartner während der Ehe erzielt. Er wird als Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen eines Ehegatten definiert.
Die Begriffe einfach erklärt
Um das Konzept besser zu verstehen, schauen wir uns zunächst die verwendeten Begriffe genauer an. Das Anfangsvermögen umfasst alles, was ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt. Das kann Immobilien, Geldanlagen, Fahrzeuge und andere Vermögenswerte umfassen. Das Endvermögen hingegen ist das, was der Ehepartner zum Zeitpunkt der Beendigung der Ehe besitzt, also bei Scheidung oder Tod.
Daraus ergibt sich die Rechenformel: Zugewinn = Endvermögen – Anfangsvermögen. Wenn diese Rechnung positiv ausfällt, bedeutet das, dass der betreffende Ehepartner während der Ehe Vermögen angesammelt hat.
Beispiel-Szenarien
Um den § 1373 BGB greifbarer zu machen, betrachten wir zwei Szenarien.
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Szenario 1: Positiver Zugewinn
Anna heiratet Paul mit einem Anfangsvermögen von 50.000 Euro. Während der Ehe verdient Anna gut und ihr Endvermögen beträgt nun 100.000 Euro. Der Zugewinn beträgt also 100.000 Euro – 50.000 Euro = 50.000 Euro. Im Falle einer Scheidung hätte sie Anspruch auf die Hälfte dieses Zugewinns, sprich 25.000 Euro.
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Szenario 2: Negativer oder kein Zugewinn
Tom heiratet Julia, die bereits mit einem Anfangsvermögen von 200.000 Euro in die Ehe geht. Während ihrer Ehe erleidet Julia einen finanziellen Verlust, und ihr Endvermögen beträgt nun nur noch 150.000 Euro. In diesem Fall wäre ihr Zugewinn 150.000 Euro – 200.000 Euro = -50.000 Euro. Dies bedeutet, dass Tom keinen Anspruch auf einen Zugewinn hat.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der § 1373 BGB den Rahmen für die Vermögensaufteilung zwischen Ehegatten entscheidend beeinflusst. Bei einer Scheidung wird das, was während der Ehe geschieht, in finanzieller Hinsicht genau betrachtet. Der Zugewinn ist also ein wesentlicher Aspekt, den man im Hinterkopf behalten sollte – ob man nun plant zu heiraten oder sich trennt.