BGB

Was und wofür ist der § 1887 BGB? Ende der Pflegschaft kraft Gesetzes

Der § 1887 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Wird der Abwesende für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt, so endet die Pflegschaft mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Todeserklärung oder die Feststellung der Todeszeit.
(2) Im Übrigen endet die Pflegschaft zur Besorgung einer einzelnen Angelegenheit mit deren Erledigung.

Im deutschen Recht ist die Regelung in § 1887 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von besonderer Bedeutung, wenn es um das Ende einer Pflegschaft geht. Eine Pflegschaft kann erforderlich werden, wenn jemand aufgrund von Abwesenheit oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Die rechtlichen Bestimmungen klären, unter welchen Umständen und wie eine solche Pflegschaft endet.

Im ersten Absatz des Paragrafen wird erklärt, dass die Pflegschaft schnell endet, wenn eine Person für tot erklärt wird. Dies kann etwa in Fällen von vermissten Personen geschehen, wo über das Verschollenheitsgesetz eine Todeszeit festgestellt wird. Sobald die Entscheidung über die Todeserklärung oder die Feststellung der Todeszeit rechtskräftig ist, ist die Pflegschaft aufgelöst.

Beispiele

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de