BGB

Was und wofür ist der § 387 BGB? Voraussetzungen

Der § 387 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.

§ 387 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Voraussetzungen der Aufrechnung zwischen Schuldnern. Auf den ersten Blick mag dieser Paragraph für Laien schwer verständlich erscheinen, doch er stellt eine wichtige Grundlage im deutschen Schuldrecht dar. Im Grunde ermöglicht er es zwei Personen, gegenseitige Forderungen zu verrechnen, was in vielen alltäglichen Situationen von Bedeutung ist.

Aufrechnung bedeutet, dass Schulden gegeneinander aufgerechnet werden. Wenn also Person A von Person B Geld verlangt, Person B jedoch zugleich eine Forderung gegen Person A hat, können diese Forderungen gegeneinander aufgerechnet werden. Dies führt dazu, dass beiden Parteien nur der Differenzbetrag geschuldet wird. Es entstehen also nicht zwei getrennte Geldflüsse, sondern nur eine Zahlung.

Voraussetzungen für die Aufrechnung

Ein Beispiel verdeutlicht die Regelung. Nehmen wir an, Person A hat bei einem Autohändler, Person B, ein neues Auto für 20.000 Euro gekauft, zugleich hat Person B jedoch auch noch 10.000 Euro bei Person A für eine Dienstleistung zu bezahlen. In diesem Fall haben beide Parteien gleichartige Forderungen: A fordert 20.000 Euro von B, und B fordert 10.000 Euro von A.

Um die Aufrechnung zu vollziehen, kann Person B die 10.000 Euro, die sie von Person A verlangt, mit den 20.000 Euro, die sie A schuldet, verrechnen. Am Ende muss Person B also nur noch 10.000 Euro bezahlen. Die vollständigen Forderungen wurden entsprechend ihrer gleichartigen Art gegeneinander aufgerechnet.

Praktische Bedeutung der Regelung

Die Regelungen zu § 387 BGB haben nicht nur juristische Relevanz, sie zeigen auch die praktische Anwendbarkeit im Alltag. Aufgerechnet wird häufig in geschäftlichen Beziehungen, bei Verträgen oder in der Miete. Sie vereinfacht das Zahlungsverfahren und bringt Rechtssicherheit zwischen den Parteien.

Es ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass Aufrechnung nicht in jedem Fall möglich ist. Wenn eine der Forderungen beispielsweise rechtlich angefochten wird oder eine der Parteien nicht in der Lage ist, die geschuldete Leistung zu erbringen, kann die Aufrechnung nicht durchgeführt werden. Es ist also von Bedeutung, sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen gegeben sind.

Das Wissen um § 387 BGB und dessen Anwendung kann daher nicht nur für Juristen, sondern auch für Verbraucher von großer Bedeutung sein. Der Paragraph hilft, die eigenen Rechte und Pflichten besser zu verstehen und trägt zur Vermeidung unnötiger Zahlungsflüsse bei.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de