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Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
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Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
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Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
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Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
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Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
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Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
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Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
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Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,
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Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
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Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),
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Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
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Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und
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notariell beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 gewahrt sind.
Das Widerrufsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Verbraucherschutzes im deutschen Recht. Es gibt Verbrauchern die Möglichkeit, einen Vertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen oder im Internet abgeschlossen wurde, innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. In diesem Artikel möchten wir die Regelungen des § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beleuchten und klarmachen, wann und unter welchen Bedingungen dieses Widerrufsrecht gilt.
Im Kern besagt § 312g, dass Verbraucher ein Widerrufsrecht haben, wenn sie Verträge außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abschließen. Das bedeutet konkret: Wenn Sie online shoppen oder ein Produkt bei einem Verkaufsstand auf einem Markt kaufen, haben Sie in der Regel das Recht, Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dies erlaubt es Ihnen, unzufriedene Käufe noch einmal zu überdenken, ohne dass hierbei ein finanzielles Risiko für Sie entsteht.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Trotz der vielen positiven Aspekte gibt es auch einige wichtige Ausnahmen, die im § 312g festgelegt sind. In manchen Fällen sind Verbraucher nicht berechtigt, ihr Widerrufsrecht auszuüben. Hier sind einige Beispiele aus dem Gesetz:
- **Individuell angefertigte Waren:** Wenn Sie maßgeschneiderte Produkte, wie etwa ein maßgefertigtes Kleid, bestellen, gilt das Widerrufsrecht nicht.
- **Verderbliche Waren:** Lebensmittel oder andere Produkte, die schnell verderben könnten, sind ebenfalls von diesem Recht ausgeschlossen.
- **Versiegelte Produkte:** Wenn Sie versiegelte Waren, wie kosmetische Produkte oder Hygieneartikel, geöffnet haben, können Sie diese nicht mehr zurückgeben.
- **Dienstleistungsverträge:** Für bestimmte Dienstleistungen, etwa Hotelbuchungen oder Mietverträge, gibt es ebenfalls Einschränkungen, insbesondere wenn der Service zu einem bestimmten Termin erbracht werden soll.
Diese Ausnahmen sind wichtig zu beachten, denn sie schützen sowohl den Verbraucher als auch die Unternehmer vor Missbrauch. Händler müssen sicherstellen, dass ihre Waren verfügbar und in gutem Zustand sind, während Verbraucher vor unangemessenen Rückgaben geschützt werden.
Beispiel-Szenarien
Um die Regelungen besser zu veranschaulichen, hier zwei Beispiel-Szenarien:
**Szenario 1: Online-Kauf eines E-Books**
Sie haben ein E-Book online gekauft, sind jedoch nach dem ersten Kapitel unzufrieden. Das Widerrufsrecht erlaubt es Ihnen, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des E-Books zu widerrufen, solange Sie das Buch nicht herunterladen oder auf Ihrem Gerät gespeichert haben.
**Szenario 2: Bestellung eines maßgeschneiderten Schuhs**
Sie bestellen ein Paar maßgefertigter Schuhe. Auch wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist sind, können Sie den Kauf nicht widerrufen, da die Schuhe speziell für Sie angefertigt wurden und nicht als standardisierte Ware gelten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Widerrufsrecht Verbraucher in vielen Kauf- und Vertragsverhältnissen schützt. Dennoch ist es wichtig, sich der Ausnahmen bewusst zu sein. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung helfen, die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.