
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt viele Aspekte des Alltags, darunter auch den Kaufvertrag. Ein zentrales Gesetz in diesem Bereich ist der § 446. Er behandelt den Übergang von Gefahr und Lasten zwischen Käufer und Verkäufer. Aber was bedeutet das konkret?
Der § 446 BGB legt fest, dass mit der Übergabe der gekauften Ware die Verantwortung für zufällige Schäden oder Verlust auf den Käufer übergeht. Das bedeutet, dass der Käufer ab dem Zeitpunkt der Übergabe auch für alle Risiken verantwortlich ist. Sollte die Ware also beschädigt werden oder verloren gehen, bevor der Käufer sie in Empfang genommen hat, bleibt der Verkäufer dafür haftbar. Doch ab dem Moment, in dem der Käufer die Ware erhält oder in Verzug gerät, trägt er das Risiko.
Was ist die Übergabe?
Die Übergabe ist der Moment, in dem der Käufer die Ware tatsächlich in seine Macht bekommt. Das kann durch ein persönliches Treffen geschehen oder auch durch Lieferung durch den Verkäufer. Eine wichtige Ausnahme ist der Annahmeverzug: Wenn der Käufer schuldhaft die Annahme der Ware verweigert, bezieht sich das Gesetz so, als wäre die Ware übergeben worden.
Das Gesetz umfasst nicht nur die Gefahr des Untergangs, sondern auch die sogenannten Lasten. Dies sind z.B. Kosten für Lagerung, Versicherung oder ähnliche Aufwendungen, die mit der Ware verbunden sind. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe trägt der Käufer diese Belastungen.
Beispiel-Szenarien zur Veranschaulichung
- Szenario 1: Ein Käufer hat ein Fahrrad bestellt. Am Tag der Lieferung verzögert sich der Käufer und ist nicht zu Hause. Der Verkäufer bringt das Fahrrad zum Wohnort des Käufers und stellt es im Garten ab. Der Käufer ist im Annahmeverzug. Tage später stiehlt jemand das Fahrrad. Der Käufer muss nun die Kosten für den Verlust tragen, obwohl er das Fahrrad noch nie persönlich gesehen hat.
- Szenario 2: Ein Käufer hat einen neuen Fernseher bestellt und diesen auch erhalten. Kurz nach der Lieferung fällt der Fernseher vom Tisch und geht kaputt. Da der Käufer bereits im Besitz des Fernsehers ist, trägt er die Verantwortung für den Schaden und muss die Reparatur selbst bezahlen.
Diese Beispiele unterstreichen die wesentlichen Aspekte des § 446 BGB. Einmal übergeben, gehen sowohl das Risiko als auch die Verantwortung auf den Käufer über. Es ist also wichtig, den Zeitpunkt der Übergabe genau zu beachten.
Für Verkäufer ist es von Bedeutung, die Übergabe rechtzeitig zu dokumentieren, um Ansprüche bei Schäden oder Verlusten abwehren zu können. Käufer sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie mit der Annahme der Ware Verantwortung übernehmen. Das Wissen um diesen rechtlichen Rahmen kann sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Waren von großem Vorteil sein.