BGB

Was und wofür ist der § 90 BGB? Begriff der Sache

Der § 90 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in § 90 festgelegt, was wir unter dem Begriff „Sache“ verstehen. Laut dieser Vorschrift sind Sachen nur körperliche Gegenstände. Das klingt zunächst einfach, aber es wirft einige interessante Fragen auf.

Der Begriff „Sache“ spielt in vielen Teilen des deutschen Zivilrechts eine zentrale Rolle. Ob es um den Kauf eines Autos, um die Miete einer Wohnung oder um das Schenken eines Buches geht, immer muss man sich darüber im Klaren sein, was genau als Sache definiert ist. Im deutschen Recht sind also nur solche Dinge als Sachen anzusehen, die einen konkreten, greifbaren Körper haben.

Was bedeutet „körperlich“?

Körperliche Gegenstände sind alles, was man anfassen und sehen kann. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Fahrzeuge, Geld und sogar lebende Tiere. Aber auch Gegenstände, die nicht immer in den Händen gehalten werden, wie Immobilien oder Grundstücke, zählen unter diesen Begriff, solange sie physisch vorhanden sind.

Im Gegensatz dazu gibt es auch nicht körperliche Güter, wie beispielsweise Rechte (wie Patente oder Urheberrechte) oder digitale Lösungen. Diese können zwar auch von wirtschaftlichem Wert sein, fallen jedoch nicht unter den Begriff der Sache im Sinne des BGB. Das ist wichtig, denn in vielen rechtlichen Belangen spielt die Unterscheidung eine entscheidende Rolle.

Beispiel-Szenarien

Um die Bedeutung des § 90 zu verdeutlichen, betrachten wir zwei Szenarien:

  • Szenario 1: Peter kauft ein Auto. Das Auto ist ein körperlicher Gegenstand und fällt somit unter die Definition einer Sache. Im Rahmen des Kaufvertrags gelten die Bestimmungen des BGB, die sich auf materielle Gegenstände beziehen. Falls es zu einem Mangel kommt, hat Peter spezielle Rechte, die ihn schützen.

  • Szenario 2: Anna erwirbt ein Urheberrecht an einem Musikstück. Hierbei handelt es sich um ein nicht körperliches Gut. Nach § 90 zählt das Urheberrecht nicht als Sache. Daher gelten für den Erwerb und die Nutzung des Rechts andere Bestimmungen, die vom BGB abweichen und sich eher auf immaterielle Güter beziehen.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig die Definition einer Sache im deutschen Zivilrecht ist. Sie beeinflusst die Bedingungen und Optionen, die den Beteiligten in rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung stehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verständnis des Begriffs „Sache“ gemäß § 90 BGB entscheidend für die rechtliche Einordnung und die Anwendung der entsprechenden Vorschriften ist. Sowohl Laien als auch Fachleute sollten sich dieser Unterscheidung bewusst sein, um rechtliche Konsequenzen besser einschätzen und gegebenenfalls handlungsfähig bleiben zu können.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de