STVO

Was und wofür ist der § 3 StVO? Geschwindigkeit

Der § 3 der StVO ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1.
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften

a)
für

aa)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb)
Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc)
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd)
Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,

80 km/h,

b)
für

aa)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb)
alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc)
Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

60 km/h,

c)
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Miteinander auf den deutschen Straßen. Ein wichtiger Aspekt davon ist § 3, der sich mit der Geschwindigkeit von Fahrzeugen beschäftigt. Doch was bedeutet das konkret für Autofahrer? Dieser Gesetzestext schützt nicht nur die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sondern stellt auch sicher, dass der Verkehrsfluss reibungslos funktioniert. Es gibt zahlreiche Aspekte, die zu berücksichtigen sind, und wir werden diese im Folgenden näher erläutern.

Der erste und wichtigste Punkt in § 3 besagt, dass Fahrer ihre Geschwindigkeit so anpassen müssen, dass sie ihr Fahrzeug jederzeit im Griff haben. Dies bedeutet, dass die Geschwindigkeit den jeweiligen Straßen-, Verkehrs- und Wetterverhältnissen angepasst sein muss. Bei schlechten Sichtverhältnissen, wie zum Beispiel bei Nebel oder starkem Regen, darf die Geschwindigkeit nicht schneller als 50 km/h betragen, es sei denn, es wird eine geringere Geschwindigkeit angezeigt oder empfohlen.

Sicherheitsaspekte und Rücksichtnahme

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Verantwortung des Fahrers gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen. Hier wird von den Fahrern erwartet, dass sie ihre Geschwindigkeit reduzieren und gegebenenfalls bremsbereit sind, um keine Gefährdung für diese Personengruppen darzustellen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, das eigene Fahrverhalten an die Gegebenheiten anzupassen.

Zusätzlich besagt § 3, dass Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren dürfen, dass der Verkehrsfluss behindert wird. Hier stellt sich die Frage, was „zu langsam“ bedeutet. Ein Beispiel: Wenn der Verkehr flüssig rollt und ein Fahrzeug plötzlich erheblich langsamer fährt, kann dies zu Stau oder gefährlichen Situationen führen. Demzufolge ist es wichtig, die Geschwindigkeit nicht nur nach dem persönlichen Empfinden zu regulieren, sondern auch in Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit

Die Vorgaben zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind ebenfalls klar definiert. Innerhalb geschlossener Ortschaften liegt die Höchstgeschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge bei 50 km/h. Außerhalb von Ortschaften liegt die zulässige Geschwindigkeit für PKW bei 100 km/h sowie für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bei 80 km/h. Für schwerere Fahrzeuge, wie Lkw über 7,5 Tonnen, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Diese Regelungen sind Teil der wichtigen Rahmenbedingungen, die die Sicherheit auf den Straßen gewährleisten.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht, wie wichtig die Einhaltung dieser Regeln ist: Stellen wir uns vor, ein Fuhrunternehmer fährt mit einem 7,5-Tonnen-Lkw auf einer Landstraße. Er hält sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, als ihm plötzlich ein Streifenwagen auffällt. Verhalten sich andere Verkehrsteilnehmer unvorsichtig, könnte er durch Blitzreaktion und die entsprechende Geschwindigkeit einen Unfall verhindern. Wäre er zu schnell unterwegs gewesen, hätte es eventuell nicht ausgereicht, um rechtzeitig zu bremsen und die Sicherheit auf der Straße zu bewahren.

Das Einhalten der Geschwindigkeitsregelungen ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Frage der Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern. Ein diszipliniertes und vorausschauendes Fahrverhalten ist der Schlüssel zu einem sicheren Straßenverkehr.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de